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EEWärmeG: Erste Lesung im Bundestag

Der Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden soll deutlich erhöht werden. Das will die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) erreichen, das am 22. Februar als Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht worden ist. Über das Ziel herrscht bei den meisten Betroffenen zumindest grundsätzliche Einigkeit, die Wege bzw. Pflichten sind aber umstritten. Wesentliche Kritikpunkte der bisherigen öffentlichen Diskussion sind:

  • differenzierte Vorgaben und Regelungen für zitierte technische Lösungen und die erneuerbaren Energieträger
  • eine Nutzungspflichtbeschränkung auf Neubauten
  • ein Förderausschluss für Maßnahmen, die dem Erreichen der Nutzungspflicht dienen, auch auf der Basis von schärferen Gesetzen der Länder
  • Kompensationsmöglichkeiten durch Senkung des Energieverbrauchs
  • Regelungen zum Anschlusszwang an Nah- und Fernwärme
  • die Höhe der Nutzungsanteile für erneuerbare Energien

Erneut Brutto und Netto verwechselt
Die Debatte bei der 1. Lesung im Bundestag war allerdings ziemlich unspektakulär, weil sie von den jetzt aufkeimenden Problemen im Kraftstoffbereich überdeckt wurde. Zu lange hat die Politik verdrängt, dass die vorgesehenen Biokraftstoffquoten weitreichende Konsequenzen haben und generell positiv für Umwelt und Klima sind. Leider wurde neben den Verfügbarkeitsproblemen und dem Flächendruck auch erneut Brutto und Netto verwechselt: Viele Biokraftstoffe können kaum die CO2-Emissionen ausgleichen, die durch ihre Erzeugung entstanden sind.
Streitpunkt Biomasse
Es reift in Berlin aber auch langsam die Erkenntnis, dass die für den Kraftstoffbereich von der Politik in Beschlag genommene Biomasse einen wesentlich höheren Nutzen in der stationären Wärmenutzung hätte. Allerdings nicht als von der Heizungsindustrie gefordertes Bioheizöl, sondern mit möglichst geringer Aufbereitung, beispielsweise in Form von Hackschnitzeln und Holzpellets. Lediglich Biogas aus bestimmten Rohstoffquellen wird von neutralen Experten als sinnvoll erachtet, auch als Substitut fossiler Kraftstoffe.

Bioöl und Biogas zum Heizen umstritten
Bundesumweltminister Gabriel hat in der Bundestagsdebatte erklärt, das zu Bioöl und -gas verarbeitete Biomasse kaum als Beitrag zum EEWärmeG zu bezeichnen seien. Hintergrund: Gabriels Entwurf schloss Bioöl und Biogas quasi von der Nutzungspflicht aus, das ist aber von seinen Kabinettskollegen auf Druck mehrerer Verbände bis in den Kabinettsentwurf stark aufgeweicht worden. Gabriel am 21. Februar im Bundestag: „Wer diese Stoffe [Anmerkung: Bioöl und -gas] nur verheizen will, um Erdgas und Erdöl zu ersetzen, verschärft die Nutzungskonkurrenz und vertritt die Interessen eines kleinen Teils der deutschen Mineralölindustrie, statt eine technologische Entwicklung verbunden mit der Entstehung neuer Arbeitsplätze in Gang zu setzen. Das ist nicht der Gegenstand von Gesetzentwürfen der Bundesregierung.“ Dirk Becker (SPD) ging sogar noch einen Schritt weiter und kündigte bei der Debatte als Zukunftsaufgabe an: „Wir müssen weg von der Verbrennung wertvoller Biomasse [...].“

Keine Mehrheit für sofortige Nutzungspflicht im Bestand
Wertet man die Debatte aus, dürfte es schwer werden, im Bundestag eine Mehrheit für eine frühe Integration des Bestands in das EEWärmeG zu finden. Auch die Stellungsnahme des Bundesrats vom 15. Februar 2008 zum Entwurf des EEWärmeG deuten dies an. Realistischer sind mehrjährige Fristen bis zu einer Nutzungspflicht. Bis dahin soll über Fördermittel die vorzeitige Modernisierung angereizt werden. Richtig ausgestaltet könnte das funktionieren. Allerdings haben andere Pflichten, beispielsweise in der EnEV, bisher kaum Wirkung gezeigt. ToR

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