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Klarstellungen zur Wärmepumpenförderung

Das neue Marktanreizprogramm wirft bezüglich der Förderung von Wärmepumpen viele Fragen auf. Selbst Experten kommen mit der kompliziert formulierten Förderrichtlinie nicht klar. Zudem werden viele Dinge in der Förderrichtlinie gar nicht geregelt. Jetzt wurde vom Bundesumweltministerium (BMU) eine Klarstellung auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht. Folgende Punkte werden in dem Papier Förderung von effizienten Wärmepumpen im Marktanreizprogramm behandelt:

  • Wer kann Anträge stellen?
  • Was wird gefördert?
  • Welche Förderanforderungen werden gestellt?
  • Welchen Zweck verfolgen die Förderanforderungen?
  • Wie ist im Rahmen der Antragstellung die Jahresarbeitszahl zu ermitteln?
  • Was ist beim Einbau von Strom- (bzw. Gas-) und Wärmemengenzählern zu beachten?
  • Wird auch gefördert, wenn die neue Wärmepumpe nicht die gesamte Wärmeversorgung übernehmen soll?
  • Sind auch Sonderformen von Wärmepumpen förderfähig?
  • Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn im Betrieb andere Jahresarbeitszahlen ermittelt werden als vom Fachunternehmer im Rahmen der Antragstellung? ToR

Förderübersicht des Marktanreizprogramms

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