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HKI und DEPV fordern zügige BImSchV-Novelle

Für eine zügige Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) haben sich der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) und der Deutsche Energie-Pellet-Verband (DEPV) ausgesprochen. In einem am 28. März im Holz-Zentralblatt erscheinenden Beitrag (Textversion) mahnen die Geschäftsführer Frank Kienle (HKI) und Martin Bentele (DEPV) für die Holzenergie mehr Planungssicherheit an. „Durch das zögerliche Vorgehen bei der seit Herbst 2007 ruhenden Novellierung der 1. BImSchV drohen bei Holz- und Pelletfeuerungen sowohl Image als auch Absatzprobleme“, betonten Bentele und Kienle. Eine bundesweite Regelung in einer novellierten 1. BImSchV (aktuell gültige Fassung / Referentenentwurf) wäre auch als einheitliche Vorgabe wichtig. Ansonsten drohe ein für die Holzenergie schädlicher Wildwuchs bei kommunalen Plänen zur Umsetzung der EU-Feinstaubrichtlinie.

Verbände wollen restriktive Feinstaubgrenzwerte
Die Holzenergie- und Pelletbranche haben nach Aussagen von Bentele und Kienle ein gesteigertes Interesse an restriktiven Feinstaubgrenzwerten. Nur auf diese Weise lasse sich die Akzeptanz von Heizen mit Holz als rundum umweltfreundliche Wärmegewinnung sichern. Gegenwärtig würden ca. 80% der erneuerbar erzeugten Wärme durch Holz bereitgestellt. Die oft oberflächlich geführte Feinstaubdebatte drohe die noch vorhandenen Steigerungspotenziale zum Erreichen der Klimaschutzziele einzuschränken. So werde selten zwischen einerseits modernen Feuerstätten und Heizungen für Holz sowie andererseits älteren Brennstoffgeräten differenziert, wobei Letztgenannte für den Grossteil der Feinstaubemissionen verantwortlich seien. Die hieraus resultierende Verbraucherverunsicherung habe im Jahr 2007 zu rückläufigen Verkaufszahlen bei Holzheizungen und Feuerstätten geführt.

„Holz als umweltfreundliche Energie verankern“
Von der Politik erwarten die Verbände DEPV und HKI ein zügiges Handeln. „Die im Referentenentwurf zur Novellierung der 1. BImSchV getroffenen Bestimmungen zu Feinstaubgrenzwerten und Übergangsregelung sind großenteils dafür geeignet, Heizen mit Holz als umweltfreundliche Energie im Bewusstsein der Bevölkerung zur verankern“, sagten Kienle und Bentele und bezeichneten die aus dem politischen Raum immer wieder geäußerten Befürchtungen, eine Novellierung würde sich auf die Holzenergiebranche und bei den Verbrauchern negativ auswirken, als unbegründet. Die Grenzwerte seien ambitioniert, aber technisch machbar. Die Altanlagenregelung ist aus Sicht von HKI und DEPV für den Verbraucher moderat, denn im Jahr 2015 wären nur solche Geräte betroffen, die zu diesem Zeitpunkt bereits 40 Jahre alt und damit technisch veraltet sind.

Unterstützung der Forstwirtschaft gefordert
„Wenn die Novellierung der 1. BImSchV auf die lange Bank geschoben würde, wäre dies für die gesamte Holzenergie eine negatives Signal“, bekräftigen Kienle und Bentele. Mit Blick auf die in den letzten Jahren positive Preisentwicklung der ehemals defizitären Brennholzsortimente erwarten sie auch von der Forstwirtschaft in dieser Angelegenheit eine stärkere Unterstützung. „Wer Brennholz verkaufen will, sollte sich auch aktiv an der Imagepflege für den Energieträger beteiligen.“ ToR

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