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Neue Hochhausverordnung wird Gesetz

Achtung: Die aktualisierte Hochhausverordnung beinhaltet Neuregelung der branschutztechnischen Anforderungen und Vorgaben für die Errichtung von Löschwasseranlagen in Hochhäusern, darauf weist jetzt GEP Industrie-Systeme, Zwönitz, hin.

© GEP Industrie-Systeme GmbH [1]

[1] http://www.gep-h2o.de/
Die Musterhochhausrichtlinie (MHHR) des gleichnamigen Fachausschusses, die als anerkannte Regel der Technik gilt, wurde überarbeitet und liegt nun in aktualisierter Version vor.

Sie dient Sachverständigen, Fachplanern und Sachkundigen als wichtige Grundlage bei der Planung, Errichtung, Abnahme und Wartung von Brandschutztechnischen Anlagen im Neubau und im Bestand.

Nach Ausführung der Einspruchsverhandlung wurde die Vorveröffentlichung der Hochhausrichtlinie im April 2008 verabschiedet und wird nun als Sonderbauverordnung in das Baurecht der einzelnen Bundesländer überführt. Hessen, das Bundesland mit den meisten Hochhäusern, hat die neue Hochhausrichtlinie zum 1. Juni 2008 (als Nachfolge der bisherigen Hessischen Hochhaus-Richtlinie von 1983) in das Landesbaurecht integriert. Die anderen Bundesländer folgen in Kürze.

Amtlicher Kommentar
Neben der Hochhausrichtlinie stellt auch der amtliche Kommentar des Fachausschusses ein wichtiges Werkzeug zum Umgang mit der neuen Sonderbauverordnung dar. Das Dokument ist auf www.GEP-H2O.de in der „Fachbibliothek“ abrufbar.

In Zusammenarbeit mit den Referenten Klaus Tönnes, Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main, Mitglied im Normenausschuss Hochhausverordnung und Enrico Götsch, Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger, bietet GEP Industrie-Systeme bundesweit Vorträge und Seminare zur neuen Hochhausrichtlinie ( Infoabruf per E-Mail ) an. ToR

 

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