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Appell für bessere Mini-KWK-Förderung

Der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) und die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) sehen die stromerzeugende Heizung als wichtige Maßnahme zur Modernisierung der deutschen Energieversorgung und als Modernisierungsalternative für Millionen veralteter Heizungsanlagen.

© BDH


Impulsprogramm endet formal Ende 2008
Am 7. November stellten BDH und ASUE in einer gemeinsamen Pressekonferenz aber dar, dass die Potenziale nur auszuschöpfen sind, wenn der Bund mit seinen Förderprogrammen für stabile und praktikable Rahmenbedingungen sorgt. Insbesondere bestehe bei den „Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen“ Anpassungsbedarf. Das Impulsprogramm ist laut Richtlinientext bis zum 31. Dezember 2008 befristet und fördert die Neuinstallation von KWK-Anlagen bis 50 kW el mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen.

Verlängerung und Vereinfachung gefordert
Die Branchenorganisationen fordern nun eine schnelle Verlängerung und eine praxisgerechte Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens. Klaus Jesse, Präsident des BDH: „Insbesondere das individuelle Nachweisverfahren des späteren Anlagebetriebs (Volllaststunden), an dem sich die Höhe der Förderung bemisst, ist zur Zeit praxisfern ausgestaltet. Hier sollte eher mit einer realistischen Standardannahme bei entsprechendem Fördersatz operiert werden. Nur wer über 2500 Volllaststunden erzielt, sollte zusätzliche Nachweise für eine - dann höhere - Förderung erbringen müssen.“

„Qualitätsanforderungen verlagern“
Für mehr Vertrauen in das Förderangebot bei den Antragstellern könne auch der Verzicht auf die Androhung der Rückzahlung von Fördermitteln bei Nichteinhaltung von Emissionsgrenzwerten sorgen. Hier werde der Gebäudeeigentümer überfordert, da die Anlagenbetreiber die Technik nicht selbst beeinflussen können. Besser sei es, auf der Grundlage von testierten Herstellerangaben über die Förderung zu entscheiden. Darüber hinaus sei es dringend erforderlich, den gegenwärtig in den Förderbedingungen enthaltenen pauschalen Vorrang der Fernwärmeversorgung, durch eine qualifizierte Regelung zu ersetzen.

„Kreis der Antragsberechtigen ausweiten“
Damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung eher erreicht werden können, fordern beide Organisationen den Kreis der Antragsberechtigten auszuweiten. Es sei überhaupt nicht einzusehen, warum die Energieeinsparpotenziale in den Betrieben der sogenannten Primärproduktion (z. B. in der Landwirtschaft) nicht genutzt werden und diese keine Fördermittel für den Einsatz von Mikro-KWK-Anlagen bekommen sollen. Anmerkung der Redaktion: Der Ausschluss dürfte mit europäischen Wettbewerbsbestimmungen im Zusammenhang stehen. Sie schließen zwar eine entsprechende Förderung nicht grundsätzlich aus, erfordern aber ein kompliziertes Genehmigungsverfahren, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. ToR

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Weiterführende Links
www.stromerzeugende-heizung.de
BMU-Themenseite für das Impulsprogramm Mini-KWK-Anlagen
Bafa-Seite zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen

Im Kontext auf www.tga-fachplaner.de
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