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EU rechnet Umweltnutzen von Wärmepumpen an

Mit der letzte Woche in Brüssel verabschiedeten Neufassung der europäischen „Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ (Erneuerbare - Energien - Richtlinie) will die EU bis 2020 mindestens 20% ihres Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen (EE) decken. Dazu muss Deutschland seinen EE-Anteil am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 verbindlich auf mindestens 18% steigern. Nach Informationen des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) definiert die Richtlinie jetzt erstmals „Wärmepumpen als erneuerbare Energiequelle“. Die erzeugte Wärme abzüglich des Antriebsstroms wird auf die jeweiligen Länderziele angerechnet. „Der Umweltnutzen der Wärmepumpe wird jetzt angemessen berücksichtigt“, so der BWP-Vorstandsvorsitzende Paul Waning. Einen weiteren Schwerpunkt legt die Richtlinie auf qualifiziertes Fachpersonal. Bis 2010 müssen die Mitgliedsstaaten nun nationale Aktionspläne vorlegen, wie sie die Zielvorgaben aus Brüssel erfüllen wollen. ToR

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