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Zu viele alte Anlagen

Verbände fordern Novellierung der 1. BImSchV

Mit dem Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und dem Deutschen Energie-Pellet-Verband (DEPV) fordern die wichtigsten Wirtschaftsverbände aus dem Heizungssektor die Bundesregierung auf, die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV, Themenseite beim BMU) noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren.

Hersteller wollen strengere Grenzwerte
Damit verbunden wären strengere Grenzwerte für die Feinstaubemissionen für neue Heizungen wie auch entsprechende Regelungen für alte Feuerungsanlagen. Die müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie nicht den gesetzlichen Standard erreichen. In Deutschland sind mehr als 3 Mio. Heizungsanlagen älter als 20 Jahre und damit nicht mehr auf dem Stand der Technik. Die nach Auffassung der Verbände längst überfällige Verabschiedung der 1. BImSchV könne einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz sowie zur Auflösung des Modernisierungsstaus leisten.

Energieträger Holz leidet unter Feinstaubdiskussion
Vor allem der Energieträger Holz leide darunter, dass aufgrund von Feinstaubemissionen alter Öfen auch modernen Holz- und Pelletfeuerungen pauschal vorverurteilt werden (Feinstaub: 13% durch Holzverbrennung. Deswegen sind auch die Hersteller moderner Holzfeuerungen an strengen Feinstaub- und Abgasgrenzwerten interessiert. Industrie und Verbraucher benötigten nun Planungssicherheit und Orientierung für anstehende Investitionsentscheidungen in Form einer verabschiedeten Verordnung, so die Verbände. Im Falle eines Scheiterns der 1. BImSchV-Novelle ist nach Einschätzung der Verbände mit einem Wildwuchs an unterschiedlichen Luftreinhaltungsregelungen im kommunalen Bereich bei der Umsetzung der EU-Feinstaub-Richtlinie zu rechnen. Dies würde zu einer Verunsicherung der Verbraucher und einer Investitionszurückhaltung führen. ToR

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