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Neue HOAI jetzt schon in Verträgen vereinbaren

Anlässlich der Vorlage des Entwurfs zur 6. HOAI-Novelle (an die Verbänden gesendete Versionen: HOAI-Entwurf, HOAI-Anlage-Entwurf, Begründung des HOAI-Entwurfs) durch das Bundeswirtschaftsministerium weist der Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten darauf hin, dass die vorgesehene Erhöhung der Tafelendwerte im Normalfall nur für Verträge gilt, die nach dem Inkrafttreten der HOAI vereinbart werden. Jedoch können die Vertragsparteien auch etwas anderes vereinbaren. Der Wirtschaftsdienst rät deshalb Planern, schon jetzt mit einer HOAI-Anpassungsregelung dafür zu sorgen, dass sie bei in Kürze begonnen Projekten, die weit in die Zeit nach Erlass der neuen HOAI hineinreichen, auch in den Genuss der dann gültigen höheren Honorare kommen.

Sonderdruck mit Mustervertragsklausel
Um sich auf die neue HOAI einstellen zu können, bietet der „Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ befristet bis zum 30. Mai 2009 Online-Bestellern eines kostenlosen Probeexemplars eine PDF-Datei mit einem 22-seitigen Sonderdruck zum Thema „Auftrags- und Honorarsicherung in schwierigen Zeiten“ als kostenlosen Download an. Er enthält unter anderem eine Musteranpassungsvertragsklausel an die neue HOAI. Diese Bestellmöglichkeit gibt es unter: https://www.iww.de/ ToR


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