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Ab 2019 nur noch Netto-Nullenergiegebäude

Das Europäische Parlament hat auf seiner heutigen Plenarsitzung die im November 2008 von der EU-Kommission vorgeschlagene (Bericht im TGA-Newsletter) Neufassung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002) mit Änderungen verabschiedet1).

Danach müssen die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 31. Dezember 2018 sicherstellen, dass alle neu gebauten Gebäude so viel Energie erzeugen wie sie selber verbrauchen. Schon jetzt sollen die Mitgliedsstaaten nationale Pläne entwickeln, um die Zahl der „Netto-Nullenergiegebäude“ zu erhöhen. Zudem sollen die Regierungen festlegen, wie hoch ihr Anteil bei bestehenden Gebäuden für die Jahre 2015 bis 2020 sein soll. Hierbei sollen vor allem öffentliche Einrichtungen eine Vorreiterrolle einnehmen.

Allerdings wird die EU-Kommission erst bis Ende 2010 eine detaillierte europäische Definition von Gebäuden, deren CO2-Emissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind, vorweisen. Laut der heute verabschiedeten Richtlinie ist ein Netto-Nullenergiegebäude als ein Gebäude definiert, „in dem der jährliche Primärenergieverbrauch aufgrund der sehr hohen Energieeffizienz des Gebäudes nicht die Energieerzeugung vor Ort aus erneuerbaren Energien übersteigt“.

Mehrwertsteuersenkung bei Energieeinsparung
Die Mitgliedsstaaten sind darüber hinaus aufgefordert, nationale Ziele zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu finden. Dazu sollen sie bis zum 30. Juni 2011 nationale Pläne entwickeln, die Maßnahmen enthalten sollen, wie die neue Richtlinie umgesetzt werden kann. Es gehe dabei vor allem darum, rechtliche Hindernisse und Marktschranken abzubauen sowie neue steuerliche und finanzielle Instrumente einzuführen. Vorgeschlagen wird beispielsweise die Senkung der Mehrwertsteuer auf Güter und Dienstleistungen zur Energieeinsparung.

Bei Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden – wenn die Renovierungskosten 20% des Gebäudewertes übersteigen – müssen nach der novellierten Gebäuderichtlinie die neuen Gebäudeteile wie Fenster oder Energieversorgungssysteme mindestens den bestehenden Anforderungen der Energieeffizienzbestimmungen entsprechen. Dafür sollten auch entsprechende Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen, beispielsweise für den Einbau Erneuerbarer-Energie-Systeme. Die Mitgliedsstaaten sollen zudem dafür sorgen, dass in neuen Gebäuden und allen renovierten Bauten „intelligente Messgeräte“ eingebaut werden. ToR

1) 549 Abgeordnete stimmten für die Richtlinie, 51 dagegen, 26 enthielten sich der Stimme.

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