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Kermi

KfW-förderfähiger Hydraulischer Abgleich ab Werk

Werden in einer Heizanlage ausschließlich Heizkörper von Kermi mit kv-voreingestellten Ventilen installiert, reicht diese Maßnahme nach einer Information des Unternehmens bereits aus, um den für staatliche Fördermaßnahmen notwendigen Nachweis des ordnungsgemäßen Hydraulischen Abgleichs ohne spezielle Berechnungen zu erbringen.

Effizienzsteigerung von Heizanlagen wird gefördert...
Der Bund fördert über die KfW-Förderbank mit einer Vielzahl von Maßnahmen die energetische Verbesserung von Gebäuden und die Effizienzsteigerung von Heizanlagen. Dazu gehört auch die Installation von modernen Heizkörpern, die exakt an den entsprechenden Wärmebedarf der jeweiligen Räume angepasst sind. Kermi gibt beispielsweise an, dass durch den Einsatz seiner Flachheizkörper mit X2-Technologie bis zu 11 % Energie eingespart werden kann.

...ein Hydraulischer Abgleich verbindlich gefordert
Darüber hinaus verlangen sämtliche Fördermodelle den Nachweis eines ordnungsgemäßen Hydraulischen Abgleichs des gesamten Heizkreislaufs. Dafür sind Berechnungen und vorbereitende Maßnahmen auf der Baustelle notwendig. Dies lässt sich umgehen, wenn die gesamte Wärmeverteilung von Kermi-Heizkörpern mit kv-voreingestellten Ventilen übernommen wird. Wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass die werksseitig voreingestellten Ventile mit dem hydraulischen Abgleich gemäß der Leistungsbeschreibung der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ) gleichzusetzen sind (weitere Infos und Download).

Bis 500 m2 Nutzfläche pro Heizungsstrang mit Pumpe
Dabei sind einige Randbedingungen, z.B. der KfW, zu beachten. So gilt diese Gleichsetzung in Gebäuden mit bis zu 500 m2 Nutzfläche pro Pumpe im versorgenden Heizstrang. Ebenfalls ist der maximale Strangdifferenzdruck einzuhalten. Zur Optimierung der Pumpenleistung und um Strömungsgeräuschen im Ventil vorzubeugen, ist gegebenenfalls die Installation eines Strangreglers vorzusehen. Die Forschungsergebnisse werden auch von der KfW als vollständiger Nachweis für den Hydraulischen Abgleich anerkannt. ToR

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