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Berlin

Bundestag hat die 1. BImSchV verabschiedet

Mit den Stimmen der Regierungskoalition, der SPD und der Linken ist am 3. Dezember 2009 die 1. BImSchV im Bundestag verabschiedet worden. Für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, insbesondere für feste Brennstoffe, gelten damit künftig strengere Anforderungen. So soll der Ausstoß von gesundheitsgefährdendem Feinstaub und Kohlenwasserstoffen verringert werden. Die Verordnung (Bundestagsdrucksache 17/74) wird jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt dann sieben Wochen später in Kraft. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 16. Oktober 2009 der Verordnung bereits mit Änderungsmaßgaben zugestimmt (Bericht auf TGAonline), die von der Bundesregierung und nun vom Bundestag angenommen wurden.

Die Grünen lehnten die Verordnung als unzureichend ab. Die Novelle sei eine „Parodie auf den Immissionsschutz“. Hintergrund der Kritik sind lange Übergangsfristen und diverse Ausnahmen. CDU, CSU und FDP hatten im Koalitionsvertrag beschlossen: „Zur weiteren Verbesserung der Luftqualität wollen wir die Schadstoffe bereits an der Quelle reduzieren – auch bei der nachhaltigen Nutzung von Biomasse. Dafür ist die zügige Verabschiedung der vorliegenden 1. BImSchV notwendig.“ Die jetzt geänderten Bestimmungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen stammen noch aus dem Jahr 1988. ToR

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