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KfW-Sonderförderung 431

Strengere Förderbedingungen ab 1. April 2010

Für das KfW-Förderprogramm 431 Sonderförderung - Energieeffizient Sanieren gelten ab 1. April neue Bedingungen. Beispielsweise wird die Mindestinvestitionssumme von 400 auf 600 Euro angehoben und die bisherige Möglichkeit der alleinigen Förderung von Einzelmaßnahmen, z.B. Thermostatkopftausch, Ventilwechsel oder Pumpenerneuerung entfällt. Optimierungsmaßnahmen sind zukünftig nur noch in Verbindung mit der Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs förderfähig. Darüber hinaus sind alle Maßnahmen zur Effizienzverbesserung umzusetzen, die aufgrund einer Analyse des Heizsystems erforderlich sind.

Hydraulischer Abgleich und Heizungs-Check
Mit dem Antrag auf einen Zuschuss zur Optimierung der Wärmeverteilung muss ab 1. April generell eine Kopie zur Bestätigung der Einstellung des Soll-Zustandes (Hydraulischer Abgleich), z.B. das VdZ-Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs“ und eine Kopie der Analyse des Ist-Zustandes, z.B. gemäß des Inspektionsberichts zum Heizungscheck der VdZ eingereicht werden.

Neue Fristen
Zudem muss die Heizungsanlage nach der Programmaktualisierung vor dem 1. Januar 2005 installiert worden sein und Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sein. Der VDMA Fachverband Armaturen empfiehlt deshalb, noch die Vorteile des aktuellen Programms zu nutzen. Stichtag ist das Datum der Rechnungsstellung durch den Sachverständigen/das Fachunternehmen. Die Antragsfrist endet drei Monate (bisher sechs Monate) nach Abschluss der Sanierung (Datum der Rechnungslegung). ToR

Merkblätter zur KfW-Sonderförderung 431 als Download

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