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Berlin

Kürzungspläne beim Marktanreizprogramm

Während sich das Bundesumweltministerium Ende letzter Woche für den Erfolg des Förderprogramms für erneuerbare Energien (Marktanreizprogramm, MAP) feierte, sperrte der Haushaltsausschuss des Bundestags 115 Mio. aus dem Etatansatz von 467,8 Mio. Euro und kürzte ihn laut vme-aktuell.de gleichzeitig um 19,5 Mio. Euro. Werden die Einschnitte vom Bundestag beschlossen, werden die Verbraucher um ein Budget betrogen, für das sie bereits doppelt bezahlen.

2009 war MAP sehr erfolgreich
Der Verdienst der aktuellen Bundesregierung am Erfolg des Marktanreizprogramms in den letzten Jahren und im Rekordjahr 2009 ist gleich Null, vermutlich sogar negativ: Mit den Ankündigungen im Bundestagswahlkampf und ihrer teilweisen Manifestierung im Koalitionsvertrag ging ein deutlich gesunkener Antragseingang für das Förderprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt einher. Trotzdem wurden mit 253.000 Zuschüssen für Solarthermieanlagen, Biomasseheizkessel und Wärmepumpen so viele Investitionen wie nie zuvor gefördert. Zusammen mit den 2100 neuen Darlehenszusagen aus einem zugehörigen KfW-Programm wurden so Investitionen von mehr als 3 Mrd. Euro ausgelöst – deutlich mehr als 2008 (1,6 Mrd. Euro).

EEWärmeG sieht bis zu 500 Mio. Euro vor...
2010 soll die Förderung zwar laut BMU „kontinuierlich fortgesetzt“ werden, jedoch mit weniger Geld. Über die Novellierung des Förderprogramms und die damit einhergehenden Kürzungen und Verschärfungen hatten wir bereits im TGA-Newsletter berichtet (zum Artikel). Schon im Haushaltsentwurf der Bundesregierung blieb das BMU mit den jetzt infrage stehenden 467,8 Mio. deutlich unter der Verpflichtungsermächtigung von 500 Mio. Euro, die im EEWärmeG als Obergrenze festgeschrieben worden ist. In § 13 Fördermittel heißt es dort: „Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme wird durch den Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr gefördert. Einzelheiten werden durch Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen geregelt.“

...die auf der Stromrechnung der Verbraucher stehen
Das seit 2009 gegenüber den früheren Haushaltsansätzen deutlich höhere Fördermittelvolumen des MAP wird durch Einnahmen aus der Veräußerung von Emissionszertifikaten im Bundeshaushalt refinanziert. Diese Kosten zahlen die Verbraucher bereits seit langer Zeit unabhängig von der Veräußerung durch die Einpreisung in den Strompreis.

Damit aber nicht genug: Nach einer Vereinbarung aus dem Jahre 1999 zwischen dem damals für erneuerbare Energien zuständigen Bundeswirtschaftsministerium und dem Finanzministerium sollte der Anteil der Ökosteuer auf Strom aus erneuerbaren Energien vollständig in das MAP und damit an die Verbraucher zurückfließen. Denn die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Ct/kWh wird generell auf verbrauchten Strom erhoben, da an der Steckdose nicht zwischen konventionellem und aus erneuerbarer Energie gewonnenem (EEG-Strom) unterschieden werden kann.

Eine vollständige Zweckbindung wurde aber nie eingeführt, sonst würde ein Mehrfaches der heutigen Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung stehen. So zahlen die Wähler weiter doppelt und dreifach über ihre Stromrechnungen, müssen aber trotzdem seit Jahren Diskussionen und Gezerre um die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit ansehen. ToR

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