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AHO

Reform der HOAI startet am 11. Mai

Die neue Bundesregierung hat von dem Reform-Chaos ihrer Vorgänger gelernt. Zumindest in Sachen HOAI. So begrüßte der AHO-Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert in der AHO-Mitgliederversammlung1) Anfang Mai 2010 ausdrücklich die die positive Entwicklung der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).

Aktualisierung der Leistungsbilder für...
Der AHO wird eng in die noch vor dem Sommer 2010 startende fachliche Aktualisierung der HOAI-Leistungsbilder eingebunden, die bereits im 2. Quartal 2011 abgeschlossen sein soll. Den Auftakt bildet die Sitzung der Koordinierungsgruppe HOAI am 11. Mai 2010 im BMVBS mit Vertretern der zuständigen Bundesministerien, Ländervertretern, Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Berufsstandes der Ingenieure und Architekten.

...Gutachten zur Honorarhöhe und -struktur
Darauf aufbauend wird das BMWi ein Gutachten zur Honorarhöhe und -struktur beauftragen. Die HOAI-Novellierung insgesamt soll noch in dieser Legislaturperiode (sie endet nach Plan im Herbst 2013) abgeschlossen werden. Der AHO-Vorsitzende forderte nachdrücklich eine frühzeitige Festlegung von BMWi und BMVBS, dass die Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen (ehemals Teile VI, X bis XIII HOAI 1996) schnellstmöglich wieder in den verbindlichen Teil der HOAI zurückgeführt werden.

AHO beauftragt Zurückführungsgutachten
Diese Leistungen seinen unverzichtbarer Teil eines interdisziplinären Gesamtplanungsprozesses. Zwar gebe es mit der Bildung einer speziellen Arbeitsgruppe zu diesem Bereich positive Signale aus dem BMVBS. „Ein klarer Kurs der Bundesregierung ist in dieser zentralen Frage aber noch nicht erkennbar“ beschrieb Ebert die Situation und kündigte die kurzfristige Beauftragung eines wissenschaftlichen Gutachtens durch den AHO an. Dieses soll den Prüfungsauftrag des Bundesrates vom 12. Juni 2009 (Bericht auf TGAonline) unterstützen und fundiert belegen, dass es sich bei den aus der HOAI entfallenen Bereichen zu einem erheblichen Teil um Planungsleistungen handelt, die der Sicherung der Bauqualität und dem Verbraucherschutz dienen. ToR

1) AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. Im Jahr 2002 hatte sich der AHO, der zunächst nur als Ingenieurverband gegründet wurde, auch für Architektenvereinigungen geöffnet. Mittlerweile sind im AHO 42 Ingenieur- und Architektenorganisationen zusammengeschlossen.

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