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IWO

Zuschüsse für neue Heizöl-Mini-BHKW in Berlin

Ölbetriebene Blockheizkraftwerke (BHKW) stehen im Mittelpunkt einer Initiative der Berliner Mineralölwirtschaft, die jetzt gestartet worden ist. Mit dem regionalen, bis Ende 2011 befristeten Förderprogramm werden Einbau und Betrieb von heizölbetriebenen Mini-KWK-Anlagen mit Zuschüssen zwischen 750 und 1450 Euro gefördert. Die Förderung setzt sich aus drei Elementen zusammen:

  • Das Institut für wirtschaftliche Oelheizung (IWO) gewährt eine Basisförderung von 500 Euro. Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung sind die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Errichtung der KWK-Anlage durch einen Fachbetrieb nach WHG und der Abschluss eines Liefervertrags mit einem Aktionspartner aus dem Mineralölhandel.
  • Die Aktionspartner aus dem Heizölhandel geben einen Zuschuss von 250 Euro bis zu einer Größe von 5 kWel. Ab 5 kW elektrischer Leistung zusätzlich 100 Euro je weitere angefangene 5 kWel bis maximal 30 kWel und somit maximal 750 Euro. Vorraussetzung ist der Abschluss eines Liefervertrags über schwefelarmes Heizöl. Der Antrag auf Förderung muss vor Baubeginn bei einem der teilnehmenden Heizöllieferanten gestellt werden, die Inbetriebnahme des Öl-Mini-BHKW sollte bis spätestens 31. Dezember 2011 erfolgen. Die Fördermittel sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht (Flyer mit weiteren Informationen). Förderanträge erhalten Interessenten beim Mitteldeutschen Handelsverband für Brennstoffe, Mineralöle und Energieservice (MHV).
  • Weitere 200 Euro pro Anlage steuern die beteiligten BHKW-Hersteller Giese und Senertec bei der Installation eines ihrer BHKWs bei.

Vergütung der Stromproduktion
Heute verfügbare heizölbetriebene Mini-Blockheizkraftwerke kommen unter anderem für Mehrfamilienhäuser, Gewerbebetriebe, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen infrage. Der erzeugte Strom kann entweder selbst genutzt oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Gesetzlich verankert gibt es folgende Vergütung für die Betreiber eines BHKW mit bis zu 50 kW el : Eine Einspeisevergütung in Höhe des „üblichen Preises 1) “ für den selbst erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom, 5,11 Ct/kWh für den insgesamt erzeugten Strom, eine Energiesteuerrückerstattung von 6,135 Ct/l bei der Verwendung von schwefelarmem Heizöl, eine Vergütung der vermiedenen Netznutzungsentgelte 2) und eine Befreiung von der Stromsteuer in Höhe von 2,05 Ct/kWh für selbst erzeugten und selbst genutzten Strom. ToR

1) Als „üblicher Preis“ gilt der durchschnittliche Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig (auch KWK-Index) im jeweils vorangegangenen Quartal – aktuell 4,102 Ct/kWh für das 1. Quartal 2010. Historische Werte veröffentlich der B.KWK
2) Netznutzungsentgelt bei Einspeisung in das Niederspannungsnetz im Bereich Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH (Preisstand 12. Mai 2010) für Lastprofilkunden 4,56 Ct/kWh und für Lastgangkunden 1,61 Ct/kWh zuzüglich 40,52 Euro/(kW a). .


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