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Berlin

Kabinett beschließt Energiekonzept

Das Bundeskabinett hat am 28. September 2010 ihr Energiekonzept bis 2050 verabschiedet. Mit dem nur 40 Seiten umfassenden Papier beschreibt die Bundesregierung Leitlinien, wie die Energieversorgung bis 2050 „umweltschonend, zuverlässig und bezahlbar“ umgebaut werden soll und aus ihrer Sicht den „Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien“. Der erste Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt wurde für den Gebäudesektor aber bereits in den letzten drei Wochen durch das Bundesbauministerium, die eigenen Fraktionen, Fachpolitiker, Lobbyisten und Verbände aufgeweicht und abgeschwächt.

„Klimaneutrale“ Neubauten werden ohnehin Pflicht


Beispielsweise ist der „nahezu klimaneutrale Gebäudebestand“ zwar Vokabel in beiden Versionen, aber mit deutlich anderer Bedeutung. Der Entwurf kündigte an, mit der Novelle der EnEV 2012 bis 2050 den Standard „Nullemission“ für alle Gebäude einzuführen. Jetzt ist nur noch vorgesehen, für Neubauten bis 2020 das Niveau „klimaneutrales Gebäude“ auf der Basis primärenergetischer Kennwerte einzuführen, das entspricht dem ohnehin durch die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzenden Niedrigstenergiegebäude-Standard.

Primärenergiebezug lässt alles offen


Am „klimaneutralen Gebäude“ soll in der EnEV 2012 dann für Gebäude im Bestand einen Sanierungsfahrplan zwischen 2020 und 2050 ausgerichtet werden, der „eine Minderung des Primärenergiebedarfs von 80 %“ erreichen soll. Auf welches Jahr sich dieses Minderungsziel bezieht, ist nicht angegeben. Ebenso kritisch ist der Primärenergiebezug zu werten, denn die Primärenergiefaktoren werden sich bei den Gebäude-relevanten Energien in den nächsten Jahrzehnten sehr dynamisch entwickeln. So könnte das ursprüngliche Ziel im Entwurf, „den Wärmebedarf bis 2050 in einer Größenordnung von 80 % zu reduzieren, weiter aufgeweicht werden. Auch der Weg bis 2050 ist für den Gebäudesektor bisher nicht vernünftig beschrieben, das einzige dokumentierte Zwischenziel ist „eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020“, also ein in der Praxis nicht messbarer Wert. Für alle anderen Energiepfade und Sektoren sind Ziele und Zwischenziele angegeben, die sich auf den tatsächlichen Verbrauch beziehen.

Maßnahmen für den Gebäudebereich


Um die Ziele im Gebäudesektor zu erreichen, will die Bundesregierung die energetische Sanierungsrate von zurzeit unter 1 % auf mehr als 2 % erhöhen. Rechnerisch wird das allerdings nicht ansatzweise zur Erreichung des Ziels führen, da die meisten „Komplettsanierungen“ in den nächsten Jahren gar nicht den 2050 erforderlichen Standard erreichen werden. Als Kernelemente der „Modernisierungsoffensive für Gebäude“ nennt das Energiekonzept (Originaltexte):

  • Mit der Novelle der EnEV 2012 wird das Niveau „klimaneutrales Gebäude“ für Neubauten bis 2020 auf der Basis von primärenergetischen Kennwerten eingeführt. Der daran ausgerichtete Sanierungsfahrplan für Gebäude im Bestand beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf ein Zielniveau einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 %. Das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot ist dabei einzuhalten.
  • Der Standard für 2020 wird vergleichsweise moderat gewählt, so dass zunächst nur die energetisch schlechtesten Gebäude betroffen sind, die in der Regel auch bauphysikalisch saniert werden müssen. Bei der Sanierung haben die Eigentümer die Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien. Sie können auch selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge Einzelmaßnahmen durchgeführt werden oder ob einmalig vollständig saniert wird. Ersatz-Neubau soll im Gebäudesanierungsprogramm förderfähig werden.
  • Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt, erhält er dafür eine staatliche Förderung. In diesem Sinne wird beispielsweise das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch unter Berücksichtigung von Stadtquartieren fortgeführt und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten besser ausgestattet. Darüber hinaus werden steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung geprüft.
  • Für die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien im Gebäudebestand wird das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ab 2011 mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds fortgeführt. Darüber hinaus prüfen wir eine haushaltsunabhängige Förderung durch ein Anreizsystem für erneuerbare Wärme innerhalb des Marktes.
  • Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auflegen. Ziel dieses Programms ist es, umfassende und lokal angepasste Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf unbürokratische Weise anzustoßen und damit vielfältige Synergieeffekte zu nutzen.
  • Mit dem Ziel, verstärkt Energieeffizienzpotenziale im Gebäudebereich zu heben, wird die Bundesregierung das Mietrecht ausgewogen novellieren und für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten. Es ist deshalb auch zu überprüfen, ob und wie auch die Vergleichsmietenregelung geändert werden kann, um Fehlanreize für die Sanierung von Gebäuden zu vermeiden.
  • Die Möglichkeiten des Energie-Contracting werden erweitert, damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende Einsparpotenziale effizient realisiert werden können. Die Bundesregierung wird deshalb die erforderlichen rechtlichen Änderungen umsetzen, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Wärmeliefer-Contracting zu schaffen. Ab 2013 soll Energieeinspar-Contracting bei der Öko-Steuer nur dann steuerbegünstigt sein, wenn ambitionierte Energieeinsparvorgaben erfüllt werden.
  • Die Bundesregierung wird prüfen, ob in dem EE-WärmeG die bestehenden Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energieträger stärker technologieoffen gestaltet werden.
  • Die Energiesteuern im Wärmemarkt werden mittelfristig in mehreren Schritten stärker nach den CO2-Emissionen der fossilen Energieträger ausgerichtet. Die Anpassung erfolgt aufkommensneutral.
  • Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden wird die Bundesregierung die Wirtschaft auffordern, sich zu einer verbesserten und regelmäßigen Fortbildung von Handwerkern zu verpflichten und – wo notwendig – die Ausbildungsordnungen anzupassen.
  • Die Bundesregierung wird für ihre künftigen Neubauten und bei bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs einnehmen.

Reaktionen


Die ersten Reaktionen auf das Energiekonzept fallen sehr unterschiedlich aus. Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbunds (DMB), betrachtet mit der Verabschiedung des Energiekonzepts die zuvor von der Bundesregierung „vollmundig angekündigte Modernisierungsoffensive für Wohngebäude“ als wieder abgesagt. Außer unverbindlichen Zielvorgaben würde sich nichts ändern. Für die alternativlose Verdoppelung der energetischen Sanierungsrate und die Reduzierung des Energieverbrauchs habe die Bundesregierung keinen Plan, mache keine ordnungspolitischen Vorgaben, drohe nicht mehr mit Sanktionen und erhöhe die öffentliche Förderung nicht. Durch die Freiwilligkeit für die Gebäudeeigentümer bleibe das Konzept ein zahnloser Tiger.

Naturgemäß anders sieht man dies bei der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund . Der Präsident Rolf Kornemann zu den Änderungen im Energiekonzept: „Der Einsatz von Bauminister Ramsauer sowie der Fachpolitiker aus den Koalitionsfraktionen für die Eigentumsfreiheit hat sich gelohnt.“

Wenig erbaut ist der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) vom Energiekonzept: „Mit dem jetzt vorgelegten Energiekonzept degradiert die Bundesregierung ihre eigenen ehrgeizigen Klimaschutzziele endgültig zu wohlklingenden Absichtserklärungen“, urteilt ZVSHK-Präsident. Der Verband hatte auf deutlichere Signale für die Einführung einer steuerlichen Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen gehofft. ToR

Download des Energiekonzepts

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