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VDI-GBG

“VDI 2035 nicht zu beachten ist fahrlässig“

Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG) stuft Zuwiderhandlungen gegen die den „Stand der Technik“ abbildende VDI-Richtlinie 2035 „Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizanlagen“ als fahrlässig ein. Die Richtlinienreihe gebe Handlungsanweisungen für die gesamte Lebensdauer einer Heizungsanlage, beginnend bei der Planung über die Inbetriebnahme bis hin zu Wartungs- und Veränderungsarbeiten. Durch die Dokumentationspflicht liefere sie ein Kontrollinstrument, das die Einhaltung der jeweiligen Vorgaben unterstütze.

VDI-GBG weist darauf hin, das VDI 2035 wie alle VDI-Richtlinien in einem neutral besetzten Ausschuss von ehrenamtlichen Experten aller Interessenkreise erarbeitet worden ist. VDI-Richtlinien beschrieben den Stand der Technik und richteten sich nicht nach verkaufsfördernden Argumenten einzelner Interessengruppen. VDI 2035 sei zudem eine „anerkannte Regel der Technik“. Aus Sicht des VDI seien deshalb Empfehlungen, diese Richtlinienreihe nicht zu berücksichtigen oder durch Fachregeln zu ersetzen, als fahrlässig einzustufen und rechtlich nicht haltbar. Anwender, die entgegen einer „anerkannten Regel der Technik“ und den Herstellerangaben handeln, könnten für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden, warnt der VDI.

Anmerkung: Die Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat seine Fachregel „Vermeidung von Betriebsstörungen und Schäden durch Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen“ im letzten Jahr zurückgezogen und durch die Fachinformation Steinbildung „Anforderungen an das Heizungswasser bei modernen Wärmeerzeugern“ ersetzt. Zuvor hatten sich ZVSHK und Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) auf eine gemeinsame Vorgehensweise im Bereich Kesselwasserbehandlung geeinigt. Der Kompromiss sieht eine herstellerunabhängige Bestandsaufnahme vor, ob eine Wasserbehandlung notwendig ist. Eine Lebensdauerbetrachtung bezüglich einer Nachspeisung findet nicht mehr statt. Damit seien zwei Kernforderungen des ZVSHK erfüllt worden. Mit der Fachinformation, die nicht auf Gaskessel beschränkt ist, findet die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 für die Entscheidung, ob eine Wasserbehandlung notwendig ist, keine Anwendung. (Download BDH-Informationsblatt Nr. 8) ■