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Umweltministerium NRW

Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz von Nordrhein-Westfalen hat am 17. Juni 2011 einen neuen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. Darin wird u.a. klargestellt, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung. Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion (Kanal-TÜV) und die oft kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit. Durch eine Muster-Dichtheitsbescheinigung soll sichergestellt werden, „dass sich Bürger, die Kommunen und die Unternehmen, die die Kanäle prüfen, einander auf Augenhöhe begegnen“. Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll eine Mustersatzung aktualisiert werden, die es den Kommunen erleichtert, passende und leicht verständliche Regelungen zu finden.

Der Erlass enthält als Anlagen eine Musterdichtheitsbescheinigung sowie einen Bildreferenzkatalog zur einfachen Bewertung von Schadensbildern:

Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft – vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden – (in NRW) die Gemeinde. Dabei kann laut NRW-Umweltministerium eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986-30 hilfreich sein. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von 5 Jahren. Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Abweichend davon können die Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten durch Satzungen andere Fristen festlegen und diese an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle koppeln, damit ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2023 möglich. Eine neue Internetseite im Auftrag des Umweltministeriums informiert Grundstückseigentümer und Kommunen über Fragen zur Dichtheitsprüfung: www.buergerinfo-abwasser.de