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GTÜ

“Trinkwasserverordnung nachbessern“

Wasserverunreinigungen in Hausinstallationen waren in Deutschland in letzter Zeit an der Tagesordnung. Erst kürzlich kam es in Potsdam und Berlin wieder zu Verunreinigungen durch Kolibakterien. Ebenfalls wurden in vielen öffentlichen Gebäuden Keimbelastungen im Trinkwasser nachgewiesen, die beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen können. „Bei den festgestellten Keimen handelte es sich wie so oft um gefährliche Legionellen, die vor allem im warmen Wasser (zwischen 20 und 50 °C) vorkommen“, erläutert Günther Kirsten, Experte für Technische Gebäudeausrüstung der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.

Jährliche Untersuchungspflicht kommt


Laut der novellierten Trinkwasserverordnung, die am 11. November 2011 in Kraft tritt, sind die meisten Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Anlage zur Trinkwassererwärmung (Großanlagen) verpflichtet, einmal jährlich das Wasser auf mikrobakterielle Belastungen untersuchen zu lassen. Der jeweilige Betreiber der Trinkwasseranlage ist dafür verantwortlich. „Aus Gesundheitsschutzgründen ist es höchste Zeit, dass die neue Trinkwasserverordnung in Kraft tritt, doch diese ist eindeutig verbesserungsbedürftig“, sagt Kirsten.

„Regelmäßige Überwachung ist nicht klar definiert“


„Die einmal im Jahr vorgeschriebene Trinkwasser-Probenentnahme und Analyse durch ein akkreditiertes Labor sind in der neuen Trinkwasserverordnung zwar vorgeschrieben, eine Überwachung der Durchführung ist jedoch nicht ausreichend geregelt. Die GTÜ weist schon seit längerem auf diese Problematik hin und fordert eine flächendeckende, systematische Überwachung der Trinkwasser-Probenentnahme und Analyse. „Der Gesetzgeber kommt unseren Forderungen zwar teilweise nach, schafft es aber leider nicht, die regelmäßige Überwachung klar zu definieren und regelmäßige Kontrollen zu gewährleisten“, erklärt Kirsten.

GTÜ empfiehlt Prüfung der Trinkwasserinstallation


Dies sollte für den Betreiber allerdings kein Grund sein, die vorgeschriebenen Probeentnahmen und Analysen zu unterlassen, da ihm dadurch hohe Regressansprüche drohen können, sofern Krankheitsfälle auf eine Verkeimung der Trinkwasseranlage zurückzuführen sind. Zum Start einer kontinuierlichen Überwachung empfiehlt Kirsten bei Bestandsgebäuden eine einmalige Vor-Ort-Kontrolle (Prüfung) der gesamten Trinkwasserinstallation, bei Neubauten eine baubegleitende Qualitätsüberwachung durch einen Sachverständigen für Gas- und Wasserinstallation. ■