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Sanierungsförderung

Vermittlungsausschuss für Steuerbonus

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 26. Oktober 2011 den Vermittlungsausschuss für das Gesetz zur Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden anzurufen, steht bereits ein Termin zur Beratung fest. Am 8. November 2011, 18.30 Uhr, tritt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nichtöffentlich zusammen und versucht dann auf Wunsch der Bundesregierung eine Einigung herbeizuführen.

Dem Gesetz zur Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden hatte der Bundesrat am 8. Juli 2011 seine Zustimmung verweigert und die Empfehlung des federführende Finanzausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht angenommen, selbst den Vermittlungsausschuss anzurufen.

In der Beschlussvorlage weisen die genannten Ausschüsse in allgemeinen Hinweisen zu dem Gesetz darauf hin, dass der Bund sämtliche den Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstehenden Mindereinnahmen vollständig ausgleichen müsse. Zudem solle die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch selbstnutzende Wohneigentümer so ausgestaltet werden, dass der Fördervorteil unabhängig von der Steuerprogression für alle steuerpflichtigen Eigentümer gleich hoch ausfällt. [Anmerkung: Die Förderung von selbstnutzenden Wohnungseigentümern in dem vom Bundestag verabschiedete Gesetz führt dazu, dass die Förderung bei Spitzenverdienern je nach Steuerprogression entsprechend höher ausfällt als bei Eigentümern mit einem durchschnittlichen Einkommen.] ■ Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses