Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Sanierungsförderung

Zweite Sommerpause für den Steuerbonus

Vor der nächsten Sitzung des Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag am 27. Juni 2012 deutet sich an, dass es für das Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor der Sommerpause keine Einigung mehr geben wird. Laut Deutsche Presse-Agentur konnte sich eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe nicht auf einen Kompromiss verständigen. Insbesondere wird weiter um die Finanzierung gestritten, die Länder wollen ihren Beitrag für die Finanzierung noch weiter absenken, obwohl vor allem die Länder und Kommunen durch die lokale Wertschöpfung und Beschäftigung von dem Steuerbonus profitieren würden. Aber ganz allgemein gilt: Der Staat verdient an Sanierungsförderung.

Schon fast ein Jahr Stillstand


Dem Steuerbonus-Gebäudemodernisierungsgesetz, dass ein wesentlicher Bestandteil für die Beschleunigung der Energiewende im Gebäudebestand werden sollte, hatte der Bundesrat am 8. Juli 2011 unter anderem wegen ihrer Kostenbeteiligung nicht zugestimmt. Erst nach der politischen Sommerpause 2011 hatte die Bundesregierung am 26. Oktober 2011 den Vermittlungsausschuss angerufen (Bericht von TGA Fachplaner) und damit ganz nebenbei einen wesentlichen Punkt ihres Plan realisiert: Das Gesetz sollte ursprünglich nicht vor 2012 wirksam in Kraft treten.

Kompromiss könnte dem Gesetz die Wirkung nehmen


Dass seitdem das Steuerbonus-Gebäudemodernisierungsgesetz als Beschleunigungsmaßnahme der Energiewende auf die Tagesordnung gesetzt worden ist, der Sanierungsmarkt ausgebremst wird, scheint in Berlin und in den Ländern kaum zu beeindrucken, und angesichts steigendem Neubauvolumen ist der Druck momentan auch nicht besonders hoch (2011: 14,6 % mehr Baufertigstellungen). Zudem sind die Verbände und Befürworter in einer Zwickmühle: Erhöhen sie öffentlichkeitswirksam den Druck auf die Verantwortlichen, schicken sie gleichzeitig noch mehr Sanierungswillige in die Warteschleife.

Mit einem Kompromiss in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 27. Juni 2012 wäre die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag vor der politischen Sommerpause noch möglich – zurzeit sieht es aber eher danach aus, dass das Gesetz über eine zweite Sommerpause liegen bleibt. Insgesamt stellt sich jedoch die Frage, ob das Gesetz nicht schon gescheitert ist – denn die bisher bekannt gewordenen Eckpunkte für eine Einigung hebeln Sinn und Wirkung des Gesetzes weitgehend aus (Bericht von TGA Fachplaner).

Ohnehin wäre es besser gewesen, das Gesetz vor seiner Entstehung einem Stresstest für Subventionen zu unterziehen. Eine kompromissfähige Finanzierung hätte auf jeden Fall der erste und nicht der letzte Schritt sein müssen. ■