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Doyma

Curaflam Konfix Pro erhält Zulassung (abZ)

Bis Ende 2012 sind etwa 95 % aller Brandabschottungen für Mischinstallationen (Gebäudeentwässerung mit Gussrohr im Fallstrang und Anschlussleitung aus Kunststoffrohr) mit dem Verwendbarkeitsnachweis „Prüfzeugnis“ oder „Gutachterliche Stellungnahme“ installiert worden. Nach Vorgabe des DIBt ist ab dem 1. Januar 2013 für die brandschutztechnische Abschottung von Mischinstallationen als Verwendbarkeitsnachweis geprüfter Systeme eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. eine Europäische technische Zulassung (ETA) oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich (Bericht von TGA Fachplaner).

Abschottung auf dem Konfix-Verbinder


Doyma hat im Dezember 2012 die erste abZ für eine Abschottung von Mischinstallationen auf dem Konfix-Verbinder erhalten ( Z-19.17-2074 ), Curaflam Konfix Pro ist nach Unternehmensangaben seit Anfang 2013 im Markt verfügbar. Im Brandfall verschließt die Abschottung den Übergang vom Kunststoffrohr zum Gussrohr (Konfix-Verbinder). Die Gussrohrleitung wird im Deckendurchbruch vermörtelt. Zum Schallschutz darf ein bis zu 5 mm dicker PE-Schallschutzstreifen verwendet werden, auch ein Restspaltverschluss mit Mineralwolle bis zu einer maximalen Spaltbreite von 15 mm ist möglich. Curaflam Konfix Pro wird auf dem Konfix-Verbinder befestigt und mit einer Spannschelle am Gussabzweig/-formteil fixiert. Die im Gebäude vorhandene Gussrohrleitung wird bei dieser Abschottung mit einer mindestens 9,5 mm starken, einlagigen Gipskartonbauplatte oder ähnlichem verkleidet. Weitere Infos auf www.doyma.de . ■

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