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Trinkwasserverordnung

ista: Erstbeprobung nicht aufschieben

Mit der Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 5. Dezember 2012 (BGBl I 2012, 2562), gelten seit dem 14. Dezember 2012 für die regelmäßige vorbeugende Kontrolle der Trinkwasserqualität in Mehrfamilienhäusern neue Fristen und Pflichten.

Wichtigste Veränderung gegenüber der Vorgängerversion vom November 2011 ist laut Energiedienstleister ista eine Verschiebung des Stichtags für die Erstbeprobung vom 31. Oktober 2012 auf den 31. Dezember 2013 – unter anderem aufgrund knapper Prüf- und Analysekapazitäten. Zudem sieht die Novelle eine Verlängerung des Prüfintervalls für die wiederkehrende Probennahme auf jetzt drei statt wie bisher einem Jahr vor.

Über 100 KBE pro 100 ml: Sofort Maßnahmen einleiten


Außerdem ist die Anzeigepflicht bestimmter Trinkwasseranlagen beim zuständigen Gesundheitsamt entfallen. Und eine Meldung der Legionellenbelastung an die Behörde ist nur noch bei Überschreiten des technischen Maßnahmenwerts von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Trinkwasser vorgeschrieben. Dann müssen Vermieter allerdings sofort Maßnahmen einleiten, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Diese reichen je nach Keimkonzentration von der Durchführung einer weitergehenden Untersuchung und Gefährdungsanalyse über Nutzungseinschränkungen (beispielsweise Duschverboten) bis hin zur Desinfektion.

Vor dem Stichtag wird es Wartezeiten geben


ista-Geschäftsführer Peter Ruwe: „Die Verschiebung der Frist für die Erstbeprobung sorgt bei Laboren und Probennehmern zunächst einmal für eine gewisse Entlastung. Es ist jedoch bereits heute absehbar, dass es erneut zu Engpässen kommen wird, sobald der neue Stichtag näher rückt. Wir empfehlen betroffenen Hausbesitzern daher, jetzt die Zeit zu nutzen, um später lange Wartezeiten zu vermeiden.“

Rund 2 Mio. Gebäude müssen untersucht werden


Betroffen von der Pflicht zur regelmäßigen Legionellenuntersuchung sind rund 2 Mio. Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung. Diese verfügen entweder über einen Speicher- oder einen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von jeweils mehr als 400 l oder haben in mindestens einer Rohrleitung einen Inhalt von mehr als 3 l zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.

ista bietet Komplettpakete an


Um Vermieter und Verwalter bei der Umsetzung der Novelle zu unterstützen, bietet ista deutschlandweit Komplettpakete für die fristgerechte und rechtssichere Abwicklung aus einer Hand an. Das Leistungsspektrum reicht dabei von der Probennahme durch zertifiziertes Personal über eine Analyse in einem akkreditierten Labor bis hin zur Desinfektion betroffener Anlagen. Das Angebot beinhaltet ebenfalls sämtliche Melde- und Informationspflichten gegenüber Behörden und Mietern sowie die gesetzlich geforderte Archivierung der Daten über zehn Jahre. ■