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Bundesnetzagentur

2013-05/07: PV-Förderung sinkt um 1,8 %

Die EEG-Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sinken nach Angaben der Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Juli 2013 jeweils zum Monatsersten um 1,8 %. Nach Auskunft von Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, hält der hohe Zubau an Photovoltaik-Anlagen an.

Im März wurde ein Wert von 290 MWp erreicht. Die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen wird seit der letzten EEG-Novelle an einem gesetzlich vorgesehenen Zubaukorridor (2500 bis 3500 MWp/a) ausgerichtet. Dieser wurde für die letzte Hochrechnung erneut überschritten, allerdings nicht mehr so deutlich wie bei den letzten Festsetzungen. Von Februar bis April 2013 war die Vergütung um 2,2 % pro Monat abgesenkt worden. ■

Vergütungssätze für eingespeisten Strom aus PV-Anlagen


Anlagen nach § 32 Abs. 2 EEG (Dachanlagen)

bis 10 kWp bis 40 kWp bis 1 MWp bis 10 MWp
Inbetriebnahme
ab 01.05.2013
15,63 Ct/kWh 14,83 Ct/kWh 13,23 Ct/kWh 10,82 Ct/kWh
Degression 1,8 %
Inbetriebnahme
ab 01.06.2013
15,35 Ct/kWh 14,56 Ct/kWh 12,99 Ct/kWh 10,63 Ct/kWh
Degression 1,8 %
Inbetriebnahme
ab 01.07.2013
15,07 Ct/kWh 14,30 Ct/kWh 12,75 Ct/kWh 10,44 Ct/kWh
Degression 1,8 %
Daten: Bundesnetzagentur


Bekanntmachung der Vergütungssätze im Bundesanzeiger