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VfW

Neues Mietrecht behindert Contracting

Am 1. Mai 2013 ist die vom Bundestag beschlossene Mietrechtsreform1) in Kraft getreten. Die Regelungen für die gewerbliche Wärmelieferung (Contracting) § 556c BGB gelten ab 1. Juli 2013. Einzelheiten zur rechtlichen Umsetzung auf gewerbliche Wärmelieferung werden in der dazugehörigen Rechtsverordnung der Bundesregierung (ohne Zustimmung des Bundesrats) geregelt, die bisher nur als Referentenentwurf vorliegt.

In § 556c BGB ist neu geregelt, dass Mieter die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung (Contracting und Nah-/Fernwärme) zulassen müssen, sofern sich die Heiz- und Warmwasserkosten im Vergleich zu den Betriebskosten der bisherigen Eigenversorgung nicht erhöhen. In der Verordnung soll geregelt werden, wie die Umstellung und der Kostenvergleich erfolgen sollen.

VfW lehnt „verfehlten Ansatz für Kostenvergleich“ ab


„So wie der Verordnungsentwurf momentan vorliegt, würden die Berechnungsregelungen die Umstellung auf Contracting behindern und nicht fördern. Der Kostenvergleich soll aufbauen auf Rechenwerten, die alten Anlagen eine in der Realität nicht vorhandene Effizienz zuschreiben. Darüber hinaus werden die Einsparungen, die mit neuen Anlagen verbunden sind, nur teilweise berücksichtigt. Im Ergebnis wird der Kostenvergleich in sehr vielen Fällen den Fortbetrieb ineffizienter Altanlagen als kostengünstiger für den Mieter erscheinen lassen. Es ist deshalb zu erwarten, dass der vom Gesetzgeber erhoffte Schub bei der Heizungsmodernisierung durch den Übergang auf Wärmelieferung ausbleiben wird. Der verfehlte Ansatz für den Kostenvergleich wird ausdrücklich abgelehnt“, kritisiert Brigit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin des VfW .

Der VfW diskutiert zurzeit verbandsübergreifend Lösungen für die Vergleichsberechnungen zur Umsetzung der geforderten Kostenneutralität. Ziel dabei ist es, diese auch für Mieter und Vermieter einfach zu halten, um nachvollziehbare Angebote zu erhalten. ■

1) Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln vom 11. März 2013, BGBl I 2013, 434. Download über www.gesetze-im-internet.de