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BTGA

Europa braucht Energieeffizienzziele

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) fordert ein europäisches Konzept für die Verbesserung der Energieeffizienz bis 2030. Damit tritt die TGA-Branche dem Zögern der EU-Kommission entgegen, neue langfristige Energieeffizienzziele im Rahmen der Klima- und Energiepolitik festzulegen.

„Sich beim Thema Energieeffizienz zurückzuhalten, ist ein falsches Signal, speziell, wenn man die Potenziale für Effizienzverbesserungen im Gebäudebereich betrachtet. Dagegen weist das von der Deutschen Energie-Agentur (dena) vorgeschlagene Ziel, die Energieeffizienz, ausgehend von 1990, um 30 % zu erhöhen, in die richtige Richtung", kommentiert Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA.

„Ambitioniertes Ziel würde als Hebel dienen“


Ein solches ambitioniertes Ziel würde als Hebel dienen, um die anderen klima- und energiepolitischen Zielvorgaben der EU-Kommission bis 2030 zu erreichen: 40 % weniger CO 2 -Emissionen und ein 27%iger Anteil erneuerbarer Energien. Denn der Ausbau erneuerbarer Energien wird am gesamten Energieverbrauch gemessen. Wenn sich der Energieverbrauch durch erhöhte Energieeffizienz verringert, erleichtert dies auch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am gesamten Energiemix; gleichzeitig verringert sich so der CO 2 -Ausstoß.

Mertz: „Die Klima- und Energiepolitik kann daher nur dann zum Erfolg führen, wenn der bisherige Dreiklang aufrechterhalten wird, der den Ausbau von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sowie Emissionsverminderungen intelligent miteinander kombiniert. Die neue Bundesregierung ist deswegen aufgefordert, im Europäischen Rat und während der weiteren Verhandlungen für eine wirksame Fortschreibung von Energieeffizienzzielen einzutreten.“

EU-Energieeffizienzrichtlinie konsequenter umsetzen


Außerdem gelte es, bei der Umsetzung der bis 2020 reichenden EU-Energieeffizienzrichtlinie nicht ins Hintertreffen zu geraten. Die Richtlinie definiert konkrete Energiesparziele (jährlich 1,5 % weniger Endenergie), die für die Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2014 gelten.

Nach Artikel 5 der Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten auch dafür sorgen, dass ab dem 1. Januar 2014 bis 2020 jährlich 3 % der Gebäudefläche des Bundes energetisch saniert werden. Mit welchem Maßnahmenpaket dies in Deutschland erreicht werden soll, wurde jedoch noch nicht bekanntgegeben. Als Grundlage für die Umsetzung des 3-%-Zieles steht auch noch die Bestandsaufnahme aller relevanten Bundesgebäude aus, die bis 31. Dezember 2013 vorliegen sollte. ■