Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
BSW-Solar

Solarenergie vermeidet 22 Mio. t/a CO2

Die inzwischen 3,3 Mio. Solaranlagen zur Strom- und Wärmeproduktion haben 2013 in Deutschland die Emission von rund 22 Mio. t CO2 vermieden. Dies entspricht dem durchschnittlichen Jahresausstoß von mehr als 10 Mio. Mittelklasse-PKWs. Weltweit wurden im vergangenen Jahr CO2-Emissionen von etwa 140 Mio. t durch die Nutzung der Solarenergie verdrängt.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Wer die Bekämpfung des Klimawandels ernst nimmt, kommt an der Solarenergie nicht vorbei. Nur wenn wir konsequent auf erneuerbare Energien setzen, sowohl bei der Stromerzeugung als auch bei der Wärmeversorgung, können wir den Treibhauseffekt eindämmen und die schlimmsten Folgen des Klimawandels abwenden. Der Bericht des Weltklimarates führt uns einmal mehr deutlich vor Augen, dass wir so schnell wie möglich aus den fossilen Energien aussteigen müssen. Privathaushalte, Handel, Gewerbe und Industrie müssen innerhalb der nächsten Jahrzehnte weitgehend emissionsfrei werden.“

Klage gegen Abgabe auf solaren Eigenverbrauch


Mit den richtigen politischen Vorgaben sowie einer gerechten Kostenverteilung sei dieses Ziel durchaus erreichbar. Körnig: „Die aktuellen energiepolitischen Pläne der Bundesregierung führen in die falsche Richtung. Wenn die Verursacher des Klimawandels weiter entlastet, Klimaschützer dagegen zur Kasse gebeten werden, können wir die Energiewende nicht schaffen.“ Im Rahmen der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist vorgesehen, industrielle Verursacher des Treibhauseffekts weitgehend von den Kosten der Energiewende zu befreien. Gleichzeitig soll die Mehrzahl künftiger Betreiber von Solarstromanlagen eine Abgabe auf solaren Eigenverbrauch zahlen. BSW-Solar will gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband gegen dieses Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Hintergrund


Der Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht vor, ab 1. August 2014 den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms in den meisten Fällen mit 50 % der Ökostrom-Umlage finanziell zu belasten. Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100 % der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Ct/kWh). Eigenstromerzeuger aus besonders energieintensiven Betrieben, aus dem Bergbau und dem verarbeitenden Gewerbe sollen hingegen lediglich 15 % der EEG-Umlage abführen (rund 0,94 Ct/kWh), auch wenn sie ihren Strom in der Regel in fossilen Kohle- oder Gaskraftwerken erzeugen. Von der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen von BSW-Solar über zwei Drittel des deutschen Solarmarkts betroffen sein. Lediglich Betreiber von PV-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kW p – das klassische Eigenheim-Segment – sollen von der Öko-Abgabe weiterhin befreit bleiben. ■