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BDH / ZVSHK

Verbände loben Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) haben die am 12. August 2015 vom Bundeskabinett getroffene Entscheidung, das Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen umzusetzen (Bericht im TGAnewsletter), begrüßt. Das Altanlagen-Etikett geht auf die Initiative der Verbände zurück.

“Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019“ aus dem vom Bundeskabinett am 12.08.2015 verabschiedeten Gesetzentwurf.
“Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019“ aus dem vom Bundeskabinett am 12.08.2015 verabschiedeten Gesetzentwurf.
Manfred Greis, Präsident des BDH. „Das neue Bestandslabel für Altanlagen ist ein gutes Instrument, um den bisher schleppenden Modernisierungsmarkt im Heizungsbereich in Schwung zu bringen.“ Manfred Stather, Präsident des ZVSHK: „Das deutsche Heizungsbauerhandwerk steht in den Startlöchern. Zum einen, um das Heizungslabel anzubringen und zum anderen, um moderne energieeffiziente Heizungsanlagen einzubauen. Handwerk und Industrie werden eng zusammenarbeiten, um diese für den Klima- und Ressourcenschutz wichtige Aufgabe gemeinsam zu meistern.“

BDH und ZVSHK haben die Umsetzung des Effizienzlabels durch den ständigen Dialog mit der Politik unterstützt. Die Einführung wurde bereits Ende 2014 im NAPE (Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz) angekündigt. Starten solle die Kennzeichnung Anfang 2016 (weitere Infos: Beschlossen: Effizienz-Etikett für alte Heizkessel). Beide Verbände begrüßen, dass das Altanlagen-Etikett für den Betreiber kostenlos ist und dass auf Zwangsmaßnahmen bei der Heizungsmodernisierung verzichtet wird. Wichtig sei es nun, dass mit dem Ausstellen des Etiketts auch eine neutrale Beratung über die technischen Möglichkeiten neuer Heizsysteme sowie über die Möglichkeit der Einkopplung von erneuerbaren Energien erfolge. Zudem müsse über Möglichkeiten der Förderung durch KfW und BAFA informiert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes) auch so vor. ■