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BMUB

Bewilligungsstopp für “Altersgerecht Umbauen“

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat heute darüber informiert, dass die Mittel für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (www.kfw.de/455) ausgeschöpft sind. Seit dem 09.08.2017 kann die KfW keine Bewilligungen mehr erteilen (weitere Infos der KfW zum Antragsstopp). Hierzu erklärt Bundesbauministerin Barbara Hendricks:

„Das Wohnen im Alter ist eine zentrale gesellschaftspolitische Herausforderung. Die hohe Nachfrage nach dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ zeigt, dass es einen großen Bedarf an Barrierefreiheit gibt. Bedauerlicherweise war eine Aufstockung der Mittel für dieses Jahr mit der Union nicht zu vereinbaren. Im Bundeshaushalt 2018 müssen die Mittel für den altersgerechten Umbau von Wohnungen unbedingt aufgestockt werden, um eine Situation wie in diesem Jahr zu vermeiden. Es lohnt sich, in die Wohnbedürfnisse unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu investieren.“

Zahlen zum Förderprogramm

Die Nachfrage nach der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen und die Kombianträge für Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist ungebrochen hoch: Seit Wiedereinführung des Zuschussprogramms am 01. Oktober 2014 wurden bis zum 30. Juni 2017 insgesamt Anträge für 108.072 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 129 Mio. Euro bewilligt. Das BMUB hatte das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ von rund 50 Mio. Euro in 2016 auf 75 Mio. Euro in 2017 aufgestockt. Im 1. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 sind wiederum Programmmittel in Höhe von 75 Mio. Euro vorgesehen.

Das Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“, bei dem die Mittel in 2017 von 10 auf 50 Mio. Euro aufgestockt worden sind, ist von dem Antragstopp nicht betroffen. Vom Programmstart am 19. November 2015 bis zum 30. Juni 2017 wurden hier insgesamt Anträge mit einem Zusagevolumen von 48 Mio. Euro für 120.925 Wohneinheiten bewilligt. Für dieses Programm sind im 1. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 neue Programmmittel in Höhe von 50 Mio. Euro vorgesehen.

Kommentar der TGA-Reaktion

Da hat wohl jemand ganz schön gepennt. Wer ernsthaft daran interessiert ist, dass bestimmte Maßnahmen gefördert werden, muss dafür Sorge tragen, dass dafür auch ausreichend Geld zur Verfügung steht und der Markt nicht von einem Antragsstopp belastet wird. Das hatten wir einfach schon zu oft. Und am Geld kann es wohl kaum liegen. In anderen vom Bund finanzierten Förderprogrammen für Maßnahmen in Gebäuden werden am Jahresende viele 100 Mio. Euro nicht abgerufen worden sein. ■