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Energieeinsparverordnung

VDI kritisiert FDP-Antrag zur EnEV-Aussetzung

© frankix / iStock / Thinkstock
Am 19. April wurde im Deutschen Bundestag der FDP-Antrag „Wohnungsbau entbürokratisieren – Kostenexplosion eindämmen“ ( Bundestagsdrucksache 19/1692 ) beraten. Der Antrag fordert u.a. „im Rahmen eines Bauenergiegesetzes die bestehenden Anforderungen im Energieeinsparrecht zu kodifizieren, zu evaluieren, zu vereinfachen und auf eine weitere Verschärfung und damit Verteuerung dauerhaft zu verzichten“. In der Begründung zum Antrag heißt es: „Laut dem Endbericht der Baukostensenkungskommission ist der Anstieg der Baukosten auf den Einfluss von Anforderungs- und Qualitätsveränderungen zurückzuführen, aber auch auf gesetzliche Änderungen. Gerade die überdurchschnittlich gestiegenen Preise für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und der durch Verordnungen und Regelwerke hervorgerufene erhöhte Planungsaufwand zeigen den problematischen Einfluss des immer komplexer werdenden Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunebenrechts.“

Unmittelbar nach der Aussprache im Bundestag hat sich der VDI mit einer Pressemitteilung positioniert. Aus VDI-Sicht wird die Kostendebatte im Wohnungsbau falsch geführt, ein Aussetzen der Energieeinsparverordnung lehnt der Verein Deutscher Ingenieure ab. Die VDI-Position:

„Die FDP-Fraktion im Bundestag will den Wohnungsbau entbürokratisieren und damit Kostensteigerungen eindämmen. Diese werden ihrer Meinung nach durch technische Regelwerke, bürokratische Vorgaben sowie Kosten für die Technische Gebäudeausrüstung verursacht. Nach Auffassung des VDI liegt die FDP mit ihrem Antrag […] in vielen Punkten falsch.

Zwar gibt es in Ballungsgebieten einen Mangel an preiswertem Wohnraum, wesentliche Einflussfaktoren hierfür sind jedoch vor allem die stark gestiegenen Grundstückspreise, die Grunderwerbssteuer sowie kommunale Bebauungsvorgaben für Grundstücke. Die Kosten, die durch Standardisierung und technische Regelwerke wie Normen und Richtlinien entstehen, sind hingegen geringfügig. ‚Standardisierung dient der Vereinfachung und damit der Kostensenkung. Insbesondere die Normung von Produkten im Baubereich ist hier besonders wichtig‘, betont Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik.

Die Anforderungen an den Schallschutz und die Wärmedämmung von Gebäuden sind in den letzten Jahren gestiegen, wodurch sich der Wohnkomfort erhöht hat und der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden konnte. Technische Regeln und Standards haben diese positive Entwicklung erst möglich gemacht. Natürlich hat dies in einigen Bereichen auch zu Preissteigerungen geführt, doch sie sind nicht für die aktuellen Kostensteigerungen im Wohnungsbau verantwortlich. ‚Hier wird die Kostendebatte im Wohnungsbau leider stark überzogen‘, stellt Terhorst fest.

Auch bei den Kosten für die Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) widerspricht Terhorst der FDP. ‚Nach einer Studie des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (iTG Dresden) ist die EnEV einschließlich Anhebung 2016 nur für etwa 3 % der Gestehungskosten eines Mehrfamilienhauses verantwortlich. Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit schließen sich wirklich nicht aus.‘ [Bericht im TGAnewsletter und Link zum Gutachten]

Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine energetische Verbesserung des Gebäudebestands zwingend erforderlich. Rund 40 % der Endenergie in Deutschland wird in Gebäuden verbraucht. Es macht keinen Sinn, die Energiewende an dieser Stelle zurückzudrehen. Gerade bei diesem Thema sollte die Politik keine Kompromisse machen, meint Thomas Terhorst: ‚Wir bauen in Deutschland weniger als 1 % unseres Gebäudebestands pro Jahr neu. Gebäude, die wir heute nicht nach modernen energetischen Standards bauen, vermiesen unseren Kindern und Enkelkindern in den nächsten hundert Jahren die Effizienzstatistik.‘

Nach der teilweise leidenschaftlich geführten Debatte im Deutschen Bundestag (Link zum Plenarprotokoll, dort TOP 6) wurde vom Plenum eine Überweisung der Vorlage der FDP-Fraktion an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschlossen.

Anmerkung: Die energetischen Standards der aktuell gültigen EnEV (inklusive der Anfang 2016 in Kraft getretenen Verschärfungen) wurden übrigens noch von der CDU/CSU-FDP-Koalition vorgelegt und mit Zustimmung des Bundesrats am 21. November 2013 verkündet. ■