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BSW-Solar

EU schafft Doppelbelastung von Speichern ab

Bürger und Unternehmer, die Solarstrom selbst erzeugen, verbrauchen, speichern und verkaufen sollen zu einem zentralen Baustein des modernen Stromsektors werden. Die gegenwärtig teilweise noch geltende Doppelbelastung mit Steuern und Abgaben für Energiespeicher bei Netzdienstleistungen soll nach dem Willen der Europäischen Union abgeschafft werden.

Dies geht aus den nun schriftlich vorliegenden Ergebnissen der Trilog-Verhandlungen zum neuen Strommarktdesign hervor, auf die sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat Ende 2018 geeinigt hatten.

„Potenziale von Speichern wurden endlich erkannt“

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt diese Verhandlungsergebnisse zum Clean Energy Package und sieht darin einen wichtigen Meilenstein zu einer künftig deutlich klimafreundlich und bürgernäher organisierten Energieversorgung. Dazu der BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Die Potenziale von Heim- und Gewerbespeichern als wichtige Herzstücke und Flexibilitätspuffer der Energiewende wurden endlich erkannt. Bei der Erbringung von Netzdienstleistungen dürfen Speicher nun gegenüber fossilen Erzeugern nicht mehr schlechter gestellt und diskriminiert werden.“

Solarstromspeicher sind technisch zur Erbringung von Systemdienstleistungen, z.B. Regelenergie, geeignet. Aufgrund regulatorischer Barrieren blieben diese Potenziale bislang aber meist ungenutzt. In Deutschland wird inzwischen jede zweite Solarstromanlage zusammen mit einem Batteriespeicher installiert. Im Sommer 2018 wurde der 100.000. Solarstromspeicher in Betrieb genommen.

Nach der erwarteten formalen Bestätigung der nun erzielten Verhandlungsergebnisse in den nächsten Wochen durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. ■

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