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HOAI

HOAI-Klage: Urteil wird am 04. Juli verkündet

Der Europäische Gerichtshof hat für das Vertragsverletzungsverfahren wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI den 4. Juli 2019 als Termin für die Urteilsverkündung festgelegt. Ende Februar hatte Generalanwalt Szpunar in seinen Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält (Bericht: Mindest- und Höchstsätze der HOAI angezählt).

Der Europäische Gerichtshof ist an das Votum des Generalanwalts nicht gebunden, allerdings folgt er sehr häufig dessen Empfehlungen. Dann müsste Deutschland das Urteil sofort umsetzen und den oder die Verstöße abstellen. ■