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BSW-Solar

Schlechte Noten für Mieterstromgesetz

Zwei Jahre nach dem Start des Mieterstromgesetzes zieht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) eine ernüchternde Zwischenbilanz. Gerade einmal gut 1,5 % des möglichen Förderrahmens seien ausgeschöpft worden. Pro Jahr soll das Gesetz eine Förderung von solaren Mieterstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 500 MW ermöglichen. Von den 1000 MW sind bis heute allerdings nur rund 15 MW genutzt worden.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar „Die Bundesregierung bleibt bei der Klimapolitik bis heute deutlich unter ihren Möglichkeiten. Das halbherzige Mieterstromgesetz ist ein Beleg dafür, dass häufig eher Hürden und Hindernissen aufgebaut werden, anstatt den Weg für erneuerbare Energien zu ebnen. Überkomplexe und zum Teil stark einschränkende Regeln verhindern, dass das große Potenzial des solaren Mieterstroms ausgeschöpft wird.“

Der Verband begrüßt die für den Herbst von der Bundesregierung auf Initiative der SPD angekündigten Nachjustierungen des Gesetzes. „Punktuell erhoffen wir uns dadurch Erleichterungen, aber wir erwarten keinen Marktdurchbruch. Damit endlich auch Millionen Mieter in Deutschland von günstigem Solarstrom profitieren können, braucht es einen großen Wurf. Wir wollen keine höheren Fördersätze, sondern weniger Marktbarrieren. Der Marktdurchbruch wird kommen, wenn solarer Mieterstrom nicht länger durch unsachgemäße Umlagen, Abgaben und bürokratische Auflagen belastet wird und wenn der für das nächste Jahr drohende Förderstopp für Solardächer endlich beseitigt wird“, so Körnig. ■