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Daikin

Daikin gibt alle Patente für R32-Geräte frei

Zum 1. Juli 2019 hat Daikin den Zugang seiner 176 Patente auf Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen mit dem Kältemittel R32 für Wettbewerber freigegeben. Daikin will dadurch die internationale Einführung der R32-Technik fördern. Nach Unternehmensangaben ist durch die Freigabe ein einfacher Zugriff auf die Patente gewährleistet – spezielle Genehmigungen oder Verträge seien nicht notwendig.

Bereits 2011 hat Daikin einige Patente für das Kältemittel R32 für Entwicklungsländer (Artikel-5-Länder der UN) und 2015 für alle weiteren Staaten freigegeben, was dazu geführt hat, dass das Kältemittel heute als die effizienteste Alternative für stationäre Klimaanlagen gesehen wird. Zahlreiche weitere Hersteller von Klimasystemen setzen mittlerweile auf R32.

2012 hat Daikin das weltweit erste Klimagerät mit dem Kältemittel R32 in Japan auf den Markt gebracht. Die Zahl der installierten R32-Geräte weltweit wird auf 27 Mio. geschätzt. Über 10 Mio. davon hat Daikin in mehr als 50 Ländern in Europa, Amerika, Australien und Asien verkauft. Rückblickend war das Unternehmen damit Wegbereiter für einen geordneten Übergang zu einer energieeffizienten und wirtschaftlichen Kälte- und Klimabranche. R32 ermöglichen es, weiterhin Systeme mit fluorierten Kältemitteln zu nutzen und trotzdem die Klimaschutzziele der EU zu erreichen.

R32 ist sowohl flüssig als auch gasförmig nachfüllbar, viele Installationswerkzeuge für das bisherige Klima-Kältemittel R410A (GWP 2088) lassen sich auch im Umgang mit R32 nutzen. Mit einem GWP von 675 trägt R32 dazu bei, die Forderungen der F-Gase-Verordnung zu erfüllen. Diese EU-weit geltende Verordnung reduziert durch die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2030 das CO2-Äquivalent der Verkaufsmengen gegenüber 2015 (Jahresdurchschnitt 2009 bis 2012) auf ein Fünftel (21 %). Hinzu kommt, dass das Ein-Komponenten-Kältemittel leicht zu gewinnen und zu recyceln ist, was dazu beiträgt, den Bedarf an zusätzlicher Kältemittelproduktion zu verringern. www.daikin.de

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