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FVEE

PV-Deckel behindert erfolgreiche Klimapolitik

Der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 festgelegte Stopp der Einspeisevergütung durch den 52-GW-Deckel läuft dem erforderlichen massiven Ausbau der Photovoltaik und damit auch den deutschen Klimaschutzzielen diametral entgegen. Stattdessen sollte PV-Strom, der nicht lokal verbraucht werden kann, auch nach Erreichen von 52 GW installierter Leistung ins Netz eingespeist und vergütet werden. Der ForschungsVerbund Erneuerbare Energien (FVEE) empfiehlt deshalb, so schnell wie möglich eine Anschlussregelung zu finden, die den für die Klimaschutzziele erforderlichen Solarausbau sichert.

In Studien zur Transformation des deutschen Energiesystems haben die Mitgliedseinrichtungen des FVEE nachgewiesen, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung nur mit einem konsequenten Ausbau von Windkraft und Photovoltaik, zu erreichen sind. Laut Bundesregierung soll der Anteil Erneuerbarer Energien bis 2030 bei 65 % des Bruttostromverbrauchs liegen. Photovoltaik und Windkraft werden dazu den größten Beitrag leisten, der Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse und Geothermie kann u.a. den Speicherbedarf wesentlich senken.

Je nachdem, welches modellbasierte Szenario zugrunde gelegt wird, werden bis 2050 etwa 120 bis zu 500 GW an installierter Photovoltaik-Leistung benötigt, um den Energiebedarf in den unterschiedlichen Sektoren überwiegend aus erneuerbaren Energieträgern zu decken. Bei einem mittleren Ausbauziel von 300 GW bis zum Jahr 2050 müssen im Mittel jährlich etwa 9 GW zugebaut werden.

52-GW-Deckel wir in wenigen Monaten erreicht

Wenn der 52-GW-Deckel beim aktuellen Ausbautempo etwa Anfang 2020 erreicht wird, führt dies ohne eine rechtzeitig getroffene Anschlussregelung zur Verunsicherung von Investoren, Industrie und Solarhandwerk und damit zur Stagnation. Die Ergebnisse von Modellrechnungen deuten darauf hin, dass der jährliche Bruttozubau außerhalb des Ausschreibungssystems (vor allem Dachanlagen) nach dem Erreichen des 52-GW-Deckels auf eine Größenordnung von rund 1 GW/a absinkt. Zudem reduziere der PV-Deckel die Partizipation der Bürger an der Energiewende. Gerade PV-Dachanlagen haben eine große Akzeptanz.

Auch aus ökonomischer Sicht besteht keine Existenzberechtigung mehr für eine Deckelung. Durch das monatliche Absinken der Einspeisevergütung entsprechend §49 EEG wird die Vergütung von neu installierten Anlagen ab den 2020er-Jahren die Strompreise kaum noch beeinflussen. In den letzten 10 Jahren sind die Systempreise für schlüsselfertige PV-Anlagen um 75 % gesunken. Bei einer Lernrate von 15 % werden die Stromgestehungskosten ab 2030 unter 4,7 (Dachanlagen) beziehungsweise 2,41 Ct/kWh (Freiflächenanlagen) fallen. Sogar kleine Dachanlagen werden Strom dann günstiger erzeugen als neu errichtete Steinkohle- oder Gas- und Dampf-Kraftwerke. Bis dahin werden PV-Dachanlagen laut FVEE aber weiterhin eine ordnungspolitische Flankierung durch das EEG benötigen, damit der für den Klimaschutz notwendige Ausbau realisiert werden kann: Strom, der nicht lokal verbraucht werden kann, muss ins Netz eingespeist und vergütet werden.

Chance für Renaissance der deutschen PV-Branche

Über den weiteren Zubau von Dach-Photovoltaik hinaus muss auch die Integration von Solarmodulen in die bebaute Umwelt stärker vorangetrieben werden, weil das nicht nur dem Klimaschutz dient sondern auch eine große Chance für eine Renaissance der deutschen und europäischen PV-Branche ist: hocheffiziente, ästhetisch anspruchsvolle Anwendungen sind kein Markt für importierte Massenprodukte. Die Forschungsinstitute entwickeln und demonstrieren Lösungen, bei denen Module erfolgreich in Fassaden, Fahrzeugen, Straßen oder über landwirtschaftlichen Flächen installiert werden. Im Zuge der Neugestaltung des EEG sollten daher die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Markthochlauf dieser Technologien für die flächenneutrale PV geschaffen werden, um Planungssicherheit für Entwickler, Industrie und Anwender zu schaffen. ■