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Daikin gibt alle Patente für R-32 Geräte frei

Mit der Freigabe aller Patente auf Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen mit dem klimaschonenden Kältemittel R-32 baut Daikin Industries Ltd. seine Pionierstellung am Markt aus und wird seiner Umweltverantwortung gerecht. Zum 01. Juli 2019 gab das Unternehmen den Zugang zu 176 Patenten für die Wettbewerber frei. Dadurch fördert Daikin die internationale Einführung der R-32 Technik. Durch die Freigabe ist ein einfacher Zugriff auf die Patente gewährleistet – spezielle Genehmigungen oder Verträge sind nicht notwendig.

Bereits 2011 hat Daikin einige Patente für das Kältemittel R-32 für Entwicklungsländer (Artikel 5 Länder der UN) und 2015 für alle weiteren Staaten freigegeben, was dazu geführt hat, dass das Kältemittel heute als die effizienteste Alternative für stationäre Klimaanlagen gesehen wird. Zahlreiche weitere Hersteller von Klimasystemen setzen mittlerweile auf R-32.

Pionier Daikin

Mit der Entwicklung von Anlagen für die Anwendung von Kältemitteln mit niedrigem GWP leistete Daikin bereits vor Jahren Pionierarbeit. Lange bevor gesetzliche Vorgaben es erforderten, hat das Unternehmen die Notwendigkeit erkannt, effizientere und umweltfreundlichere Klima- und Kältesysteme herzustellen. Bereits 2012 wurde das weltweit erste Klimagerät mit dem Kältemittel R-32 in Japan auf den Markt gebracht. Die Zahl der installierten R-32 Geräte weltweit wird auf 27 Millionen geschätzt. Über 10 Millionen davon hat Daikin in mehr als 50 Ländern in Europa, Amerika, Australien und Asien verkauft. Rückblickend war das Unternehmen damit Wegbereiter für einen geordneten Übergang zu einer energieeffizienten und wirtschaftlichen Kälte- und Klimabranche. Diese Technologien ermöglichen es, weiterhin Systeme mit fluorierten Kältemitteln zu nutzen und trotzdem die Klimaschutzziele der EU zu erreichen.

Vorteile R-32

Das Kältemittel ist sowohl flüssig als auch gasförmig nachfüllbar, viele Installationswerkzeuge der Alternative R-410A lassen sich auch im Umgang mit R-32 nutzen. Mit seinem geringen GWP von 675 trägt R-32 dazu bei, die Forderungen der F-Gase Verordnung zu erfüllen. Diese soll durch die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2030 das CO2-Äquivalent der heutigen Verkaufsmengen verglichen mit dem Basisjahr 2015 auf ein Fünftel reduzieren. Hinzu kommt, dass das Ein-Komponenten-Kältemittel leicht zu gewinnen und zu recyceln ist, was dazu beiträgt, den Bedarf an zusätzlicher Kältemittelproduktion zu verringern. Ein Thema, das Daikin mit der Verwendung aufbereiteter Kältemittel in seinen Bestseller-Produkten als Teil seiner „Environmental Vision 2050“, aktiv angeht (siehe Meldung vom 27. Juni 2019). „Alle diese Maßnahmen zahlen auf ein übergeordnetes Ziel ein: CO2-Neutralität bei Daikin bis spätestens 2050“, ergänzt Volker Weinmann, Beauftragter Politik, Umwelt und Verbände.

                                                                                                                                               

Weitere Infos unter https://www.daikin.com/corporate/ip/intellectual_property/r32/pledge und https://www.daikin.de.