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PLANUNGSBÜRO

Zahlungsmoral hat sich weiter verschlechtert

Nach einer Umfrage des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) hat sich das Zahlungsverhalten bei öffentlichen und privaten Auftraggebern weiter verschlechtert. „Das ist ein katastrophales Zeugnis für die Auftraggeber in Deutschland“, kommentierte Klaus Rollenhagen, Hauptgeschäftsführer des VBI, Anfang Januar das Ergebnis einer bundesweiten Befragung von 628 Mitgliedsunternehmen. „Drei Viertel der von uns befragten Ingenieurunternehmen haben im vergangenen Jahr eine Verschlechterung der Zahlungsmoral festgestellt. 73% registrierten diesen Trend bei öffentlichen Auftraggebern, sogar 75% bei den privaten Bauherren“.

Hohes Insolvenzrisiko für Planungsbüros
Bereits knapp ein Viertel der Planungsbüros bewertet die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand als „schlecht“. Bei der VBI-Konjunkturumfrage 2006 gaben dies 22% aller Planer und sogar 28% der TGA-Planer an. Die Privaten stehen etwas besser da: Hier vergaben 12 (2006: 12)% der Ingenieurunternehmen die Einschätzung „schlecht“. Rollenhagen: „Die Verantwortlichen in den Verwaltungen und Unternehmen übersehen, dass nicht beglichene Rechnungen für viele kleine und mittlere Unternehmen ein ernsthaftes Liquiditätsproblem mit sich bringen. Wir kennen viele Beispiele, bei denen ausbleibende Zahlungen die Unternehmen in die Insolvenz geführt haben.“ Erschwerend kommt hinzu, dass Banken Ingenieurbüros aufgrund des geringen Eigenkapitals kaum Kredite bewilligen. Der Mittelständler müssen die Projektkosten also aus eigener Tasche finanzieren und gehen damit ein besonders hohes Risiko ein.

Eine Gesetzesinitiative für Handwerkerrechnungen...
Die schwindende Zahlungsmoral ist nicht nur ein Problem der Planer, sondern auch aller Werkunternehmer im Baugewerbe. Das diese ihre finanziellen Forderungen bald besser durchsetzen können, dafür hat sich der Petitionsausschuss am 16. Januar 2008 eingesetzt und eine entsprechende Eingabe einstimmig den Fraktionen des Deutschen Bundestages „zur Kenntnis“ gegeben. Der Petent kritisierte die unzureichende Zahlungsmoral gegenüber den Handwerkern und regte Gesetzesänderungen zur verbesserten und zügigeren Durchsetzung von offensichtlichen Forderungen an. Vorgeschlagen wurde ein „Blitzgericht“, durch welches Gläubiger schneller an einen vollstreckbaren Titel gelangen könnten.

...wurde bereits vom Bundesrat vorgelegt
Ein ähnlicher Gesetzesentwurf zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen ist bereits vom Bundesrat vorgelegt worden und wird laut Petitionsausschuss von der Bundesregierung unterstützt. Darin wird eine Kombination prozessualer und materiellrechtlicher Maßnahmen vorgeschlagen, durch die die rechtliche Situation der Handwerker gestärkt werden soll. So sieht der Gesetzentwurf vor, die Voraussetzungen, unter denen der Unternehmer Abschlagszahlungen verlangen kann, zu erleichtern. Durch die Einführung einer „vorläufigen Zahlungsanordnung“ sollen Handwerker schneller Geld bekommen, wenn die Vergütung etwa unter Verweis auf Mängel zurückgehalten wird. ToR

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