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HOAI

HOAI im Bundesgesetzblatt verkündet

Heute ist im Bundesgesetzblatt die Neufassung der HOAI verkündet worden. Sie tritt nun am 18. August 2009 in Kraft. Sie gilt nur für neu vereinbarte Leistungen. Auf Leistungen, die vor dem Inkrafttreten der HOAI vereinbart worden sind, ist im Normalfall weiterhin die bisherige Fassung anzuwenden. Erstmals seit dem 1. Januar 1996 wurde damit eine Anpassung der Honorartafeln in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vorgenommen.

Wesentliche Änderungen
Die wesentlichen Änderungen sind die Anwendungsbeschränkung auf „Inländer“, ein Baukostenberechnungsmodell und ein Bonus-Malus-System zur Honorarberechnung, der Entfall verbindlicher Stundensätze, eine 10%ige Anhebung der Tafelwerte sowie die Herausnahme der Leistungen in den bisherigen Teilen X bis XIII aus der HOAI (und ihre Verschiebung in einen unverbindlichen Teil).

Leseversion im Bürgerzugang des Bundesgesetzblatt online
PDF der HOAI auf www.gesetze-im-internet.de

Ingenieure sollen Honorare aushandeln...
Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie in der 859. Sitzung des Bundesrats am 12. Juni 2009 zur Verabschiedung der HOAI: „Klar ist, dass mit der Honorarfreigabe die Verantwortung jedes Ingenieurbüros deutlich steigt, durch die Aushandlung angemessener und sachgerechter Vertragskonditionen in jedem Einzelfall für eine auskömmliche Honorierung der eigenen Leistungen zu sorgen. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese erhöhte Verantwortung auf längere Sicht sogar zu einer besseren wirtschaftlichen Situation der Büros beiträgt.“

...bekommen sie aber nach Marktlage
Dies ist nur möglich, wenn eine hohe Nachfrage nach Planungsleistungen existiert. So relativierte Schauerte in der gleichen Sitzung auch nur eine Minute später: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Büros die mit der neuen HOAI gegebenen Chancen für markt- und sachgerechte Honorarbedingungen nutzen und dass wir bei den technischen Fragestellungen in diesem Zusammenhang in der nächsten Legislaturperiode zu einer modernen Entwicklung kommen, die tragfähig und wettbewerbsfähig ist.“ „Marktgerechte Honorarbedingungen“ und „Honorarerhöhung“ werden in den nächsten Jahren nicht unbedingt dieselben Vorzeichen haben.

Bundesrat fordert neue Novelle
Eine Nachbesserung ist aber vorgezeichnet: Mit der Verabschiedung der HOAI hatte der Bundesrat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Inkrafttreten der HOAI eine weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung für erforderlich hält. Das betrifft insbesondere eine Modernisierung der Leistungsbilder, eine Wiederaufnahme der in den Teilen X bis XIII der HOAI in der Fassung vom 1. Januar 1996 geregelten staatlichen Preisvorgaben in den verbindlichen Teil, eine Überprüfung der Honorarstruktur und eine weitere Verschlankung unter Berücksichtigung des Wandels der Berufsbilder, der Umweltbelange und der Regeln der Technik. ToR

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