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WÄRMEGESETZ

NRW kombiniert EEWärmeG und EnEV

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 25. August den Entwurf eines Durchführungsgesetzes zum Vollzug des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Danach ist geplant, dass die Kontrollen der Nachweise für die Einhaltung der Vorschriften des EEWärmeG durch Sachkundige vollzogen werden sollen. Sachkundige sind laut dem Entwurf alle Diejenigen, die nach der Energieeinsparverordnung des Bundes zur Erstellung von Energieausweisen berechtigt sind. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht.

Laut Wirtschaftsministerin Christa Thoben, die den Entwurf vorgeschlagen hat, werden durch die Kopplung der beiden Überprüfungsverfahren Synergien genutzt, da bei der Erstellung eines EnEV-Nachweises und bei der anschließenden Kontrolle der sachgerechten Bauausführung in großen Teilen die gleichen Kriterien berücksichtigt werden müssen. Bauherren, die ab dem 1. Januar 2009 in NRW einen Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige für ihr geplantes Bauvorhaben eingereicht haben, sind verpflichtet, die Nachweise zur Einhaltung des EEWärmeG der für ihren Wohnsitz zuständigen Bezirksregierung nachzureichen. Die Nachweise sind drei Monate nach dem Inbetriebnahmejahr der Heizungsanlage vorzulegen, spätestens zum 31. März 2010, wenn die Heizungsanlage in diesem Jahr in Betrieb genommen worden ist. ToR


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