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VERBÄNDE

BDH und BEE: Resolution zum Wärmemarkt

Um die Nachfrage für die Heizungssanierung sofort nach Ende der aktuellen Heizperiode kräftig anzukurbeln, haben der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) und der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) der Bundesregierung in einer Resolution Maßnahmen in vier Handlungsfeldern vorgeschlagen.

Erneuerbare Energien und Effizienz durchsetzen
Der erste Vorschlag setzt auf Aufklärung und sanften Druck bei den Gebäudeeigentümern. Konkret wird angeregt, den bisher freiwilligen Heizungscheck zu einer verpflichtenden Überprüfung des energetischen Zustands aller Heizungsanlagen (die älter als 15 Jahre sind) weiterzuentwickeln. Wenn dann beim Heizungscheck festgestellt wird, dass die vorgeschriebenen Standards von der Heizungsanlage nicht erfüllt werden, soll der Betreiber angehalten werden, die Anlage innerhalb einer festgelegten Frist auszutauschen. Die Standards sollten dynamisch anspruchsvoller werden, um so die technische Entwicklung weiter zu beschleunigen. Anmerkung: Damit schlägt der BDH erstmals Zwangsmaßnahmen im Bestand vor. Bisher wurden diese als den Sanierungsstau eher verstärkend kategorisch abgelehnt.

Marktanreizprogramm aufstocken und dynamisieren
Die Resolution schlägt vor, dass Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) deutlich auf zunächst 1 Mrd. Euro pro Jahr aufzustocken (Anmerkung: der vorgelegte Haushaltsentwurf sieht 400 Mio. Euro vor und bleibt damit unter dem im EEWärmeG möglichen Verfügungsrahmen von 500 Mio. Euro; für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sind im Haushalt 2010 nur 1,1 Mrd. Euro vorgesehen). Um die Impulswirkung des MAP weiter zu erhöhen, sollten die Fördersätze dann aber in Anlehnung an das EEG einer jährlichen Degression unterliegen: Wer frühzeitig auf regenerative Systeme umsteigt, wird dann besonders belohnt. Gleichzeitig sei so eine Überförderungen bei weiter steigenden Energiepreisen zu vermieden. Zur Verstetigung der Anreizwirkung sei es auch unbedingt erforderlich, den Ausstattungsbetrag des MAP gesetzlich festzuschreiben.

Investor-Nutzer-Dilemma lösen
Wird in vermieteten Gebäuden eine Verbesserung des energetischen Qualitätsstandards vorgenommen (Effizienzsanierung oder EE-Einbau), profitiert insbesondere der Mieter von den geringeren Betriebskosten, während der Besitzer die Investition nahezu allein tragen muss, die Umlage auf die Kaltmieten jedoch je nach Marktsituation schwierig ist. Darum schlagen BDH und BEE vor, gemeinsam mit den Hausbesitzerverbänden und Mietervereinigungen Lösungen zu entwickeln, die den Bedürfnissen beider Seiten gerecht werden. Zusätzlich wird empfohlen, eine Steuerabschreibungsmöglichkeit analog zum § 82a EstDVO (galt bis Anfang 1991) wieder einzuführen.

Investitionsbereitschaft durch Information aktivieren
Investitionszurückhaltung ist häufig Ausdruck mangelnder Information. Die angeregten Maßnahmen sollen helfen, den schlafenden Riesen Wärmemarkt endlich zu wecken. Dies könne aber nur gelingen, wenn Verbraucher und Hauseigentümer die Vorteile einer Heizungsmodernisierung, die damit verbundenen Chancen und die verfügbaren Technologien kennen. BDH und BEE schlagen darum eine breit angelegte Kampagne vor, die eine Verdopplung der Heizungsmodernisierungsquote zum Ziel hat. ToR

Resolution (Gesamttext)


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