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FÖRDERUNG

Neues Marktanreizprogramm veröffentlicht

Das Bundesumweltministerium hat die Förderkonditionen im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) verbessert. Dies gab die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser bei der Eröffnung der ISH vom 15. bis 19. März 2011 in Frankfurt bekannt. Damit wolle man eine stärkere Dynamik in den Wärmemarkt der erneuerbaren Energien bringen. Mit den bereits am 13. März 2001 in Kraft getretenen neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden folgende Änderungen vorgenommen:

Thermische Solarkollektoren

  • (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Raumheizung auf 120 Euro/m2 bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m2.
  • Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach 500 Euro.
  • Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.


Biomassekessel

  • Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 mg/m3 (früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1000 Euro.
  • Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.


Wärmepumpen

  • Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen von 1,3.
  • Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2400 Euro bei Wärmepumpen im Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.


KfW-Förderung

  • Große Wärmepumpen über 100 kW Wärmeleistung werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.
  • Wegfall der Förderung für Biogasleitungen.
  • Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen.

Weitere Infos, die neuen Förderrichtlinien und Antragsformulare stehen auf www.bafa.de