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RECHT

Baugenehmigung für PV-Anlagen?

Die Zeitschrift Finanztest weist in ihrer März-Ausgabe auf eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen hin. In den Bauordnungen der Bundesländer steht zwar, dass für Solaranlagen auf Gebäuden keine Genehmigung nötig ist. Wenn die Eigentümer den Strom jedoch ins öffentliche Netz speisen, kann die Anlage doch genehmigungspflichtig sein. In reinen Wohngebieten kann das Bauamt die Anlage sogar verbieten.

Recht wird unterschiedlich ausgelegt


Die Rechtslage ist kompliziert und wird unterschiedlich ausgelegt. In Niedersachsen brauchen Hauseigentümer eine Baugenehmigung, wenn sie Solarstrom ganz oder überwiegend ins Netz speisen. Die oberste Baubehörde des Bundeslands stuft die Netzeinspeisung als gewerbliche Gebäudenutzung ein, die in allgemeinen Wohngebieten nur ausnahmsweise und in reinen Wohngebieten gar nicht zulässig ist. Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Genehmigung nötig, wenn der Strom nicht überwiegend selbst verbraucht wird. In Bayern und Baden-Württemberg brauchen Hauseigentümer dagegen selbst dann keine Genehmigung, wenn sie den Solarstrom komplett an den Netzbetreiber verkaufen. Das gleiche gilt laut Finanztest in Berlin, Bremen und Hamburg. ■