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FÖRDERUNG

Viele Änderungen bei KfW-Programmen

Die KfW hat mit einem Rundschreiben vom 7. Juni 2011 zahlreichen Änderungen bekannt gemacht.

Modernisierte Merkblätter


Die KfW hat die Merkblätter für die wohnwirtschaftlichen und die Infrastrukturprogramme modernisiert. Sie wurden mit einer einheitlichen Struktur versehen und laut KfW verständlicher sowie lesefreundlicher gestaltet. Die modernisierten Merkblätter wurden zum Teil bereits im Internet und im Beraterforum veröffentlicht, für die übrigen Programme wird dies zum 1. Juli 2011 erfolgen.

Änderungen in wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen


Zum 1. Juli 2011 wird in den Programmen Wohnraum Modernisieren (Programm-Nr.: 141) und KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm-Nr.: 124/134) der Förderhöchstbetrag angepasst. Laut KfW dient dies dem Interesse einer stärkeren Vereinheitlichung des Förderangebots. Der Förderhöchstbetrag im Programm Wohnraum Modernisieren wird auf 75.000 Euro je Wohneinheit und im KfW-Wohneigentumsprogramm auf maximal 75.000 Euro begrenzt. Alle weiteren Programmbedingungen bleiben unverändert bestehen. Die Änderung gilt für Anträge, die ab dem 1. Juli 2011 (einschließlich) bei der KfW eingehen.

Änderungen bei Energieeffizient Bauen und Sanieren


  • Für die Programme 151/152, 153 und 430 (Energieeffizient Bauen und Sanieren) hatte die KfW im Oktober 2010 die Anwendung von DIN V 18599 zur Berechnung des energetischen Niveaus von KfW-Effizienzhäusern ausgesetzt. Mittlerweile wurden für Wohngebäude einheitliche Rechenparameter abgestimmt und eine Vergleichsrechnung der verschiedenen Softwareprodukte abgeschlossen. Nun kann DIN V 18599 ab sofort wieder unter Berücksichtigung der „Hinweise zur Behandlung einzelner Parameter für den öffentlich-rechtlichen Nachweis für Wohngebäude nach der DIN V 18599“ (zum Download) mit zugelassener Software (Download einer Liste mit Herstellern und Produkten) wieder angewendet werden. Die Anwendung der Softwareversion ist in der Bestätigung zum Antrag anzugeben. Gegebenenfalls werden weitere Anbieter über eine Aktualisierung in den Anlagen zu den Merkblättern bekannt gegeben.
  • Für die Programme 151/152 und 430 (Energieeffizient Sanieren) sowie 157 (Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung) gab es bereits gültige Anpassungen bei den Technische Mindestanforderungen. Geändert wurden folgende Anforderungen:
  • die Jahresarbeitszahlen bei Wärmepumpen (in Anpassung an die Aktualisierung im Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien)
  • die U-Werte für Fenster in der Tabelle 1 der Anlage (Anpassung an die europäisch harmonisierten Wertangaben für die Nachkommastellen bei der Verglasung)
  • der U-Wert der Fenster für die Ausnahme bei denkmalgeschützten Gebäuden wird auf 1,4 W/(m2 K) heraufgesetzt.
  • In den Programmen der Energetischen Gebäudesanierung wurden in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ kleinere Anpassungen/Präzisierungen bei den Punkten Erneuerung der Fenster, Sonnenschutzeinrichtungen, Austausch der Beleuchtung und Maßnahmen Heizung vorgenommen.
  • In „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ wurde die 4. Projektphase des Modellvorhabens „Niedrigenergiehaus“ im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gestartet. Seit dem 11. Mai 2011 können sich Bauherren und Sanierer mit ihren Vorhaben bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) um die Teilnahme am Modellvorhaben „Auf dem Weg zum EffizienzhausPlus“ bewerben. Die dena sucht 40 Ein- und Mehrfamilienhäuser, die zeigen sollen, wie ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden kann. Die Modellprojekte profitieren von erhöhten Tilgungs- und Baubegleitungszuschüssen sowie Förderhöchstbeträgen durch die KfW-Bankengruppe und der Qualitätssicherung durch die dena. Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2011 möglich. Weitere Infos.
  • Zur verbesserten Transparenz der Förderbedingungen wurde das Programm-Merkblatt „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (Programm-Nr. 431) in einigen Passagen mit sofortiger Wirkung inhaltlich überarbeitet. Angepasst wurden die Absätze zum Umfang der Förderung, zur Antragstellung und zur Auszahlung. ■