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FÖRDERUNG

Wärmepumpen-COP wird Förderkriterium

Ab 1. Januar 2012 wird die BAFA-Förderung für Wärmepumpen über das Marktanreizprogramm (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt) stärker an den Effizienzkennwerten der Geräte ausgerichtet. Wer ab 2012 mit einem Zuschuss über das Marktanreizprogramm (MAP) rechnet, muss sich rechtzeitig auf veränderte Voraussetzungen einstellen.

Artikel hier nachträglich verändert.
Am 2. Dezember 2011 hatte das BAFA mitgeteilt: „Damit ist anders als bisher nicht mehr die Jahresarbeitszahl (JAZ), mit der die Effizienz eines Wärmepumpenheizungssystem ermittelt wird, das entscheidende Kriterium.“
Am 5. Dezember 2011 hat das BAFA mitgeteilt: „Damit existiert zusätzlich zur Jahresarbeitszahl (JAZ), mit der die Effizienz eines Wärmepumpenheizungssystem ermittelt wird, ein weiteres Kriterium.“


Der COP-Wert wird unter standardisierten Laborbedingungen gemessen.

COP-Wert mindestens wie Euroblume


Um künftig einen Zuschuss über das MAP zu erhalten, muss der COP-Wert (nach EN 14511)
  • bei Luft/Wasser-Wärmepumpen mindestens bei 3,10 (im Betriebspunkt A2/W35)
  • bei Sole/Wasser-Wärmepumpen bei 4,30 (im Betriebspunkt B0/W35) sowie
  • bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen bei 5,10 (im Betriebspunkt W10/W35) liegen.
Diese Anforderungen entsprechen den Mindestwerten, die vom europäischen Umweltzeichen Euroblume für Wärmepumpen definiert sind. Alle Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2011 das EHPA-Gütesiegel erhalten haben, erreichen automatisch die geforderten COP-Werte. Die Euroblume-Kriterien werden bereits in der zurzeit gültigen Förderrichtlinie (Abschnitt 10.1. Buchstabe d), Link ) als Förderbedingung ab dem 1. Januar 2012 genannt und sind auch im EEWärmeG §14 als rechtliche Grundlage des MAP durch Verweise verankert. Das EEWärmeG legt für die Nutzungspflicht aber weiterhin Mindestwerte für die Jahresarbeitszahl fest, ebenso das EWärmeG von Baden-Württemberg.

Förderliste wird sich lichten


Laut BAFA sei eine „plötzliche Zäsur in der Förderung“ nicht zu befürchten, nur ein geringer Anteil von Wärmepumpen werde künftig von der Förderung ausgeschlossen sein. Zurzeit befinden sich in der 75 Seiten umfassenden BAFA-Förderliste (Download) Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einem COP (A2/W35) zwischen 2,9 und 4,42, Sole/Wasser-Wärmepumpen (B0/W35) mit einem COP zwischen 3,7 und 5,1 und Wasser/Wasser-Wärmepumpen (W10/W35) zwischen 4,36 und 6,6. Vermutlich handelt es sich bei einigen Listeneinträgen von Wärmepumpen mit auffällig geringem COP-Wert bereits um Karteileichen, insbesondere bei den Sole/Wasser-Wärmepumpen wird sich die Förderliste aber darüber hinaus deutlich lichten, auch bei einigen namhaften Heiztechnikanbietern. Manche Anbieter wird es in der Förderliste, die momentan nur das Vorhandensein bestimmter Prüfzertifikate als Eintragskriterium hat, ohne verbesserte Produkte künftig gar nicht mehr geben. Das muss nicht unbedingt auf zu geringe Effizienz hinweisen, sondern kann auch daran liegen, dass der erforderliche Prüfaufwand zu teuer ist.

Inzwischen hat das BAFA klargestellt, dass die Jahresarbeitszahl im Rahmen der künftigen MAP-Förderung doch nicht entfällt. Denn klar ist auch, dass die tatsächliche Effizienz einer Wärmepumpen-Anlage maßgeblich von den tatsächlichen Randbedingungen sowie der Planungs- und Ausführungsqualität abhängt (Wärmepumpen: Effizient bei guter Planung). Ein hoher COP ist keine Garantie für eine effiziente Wärmepumpen-Anlage, aber eine wichtige Voraussetzung. ■

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