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FÖRDERUNG

Neue Mini-KWK-Förderung ab April 2012

Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW el veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden.

Achtung: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Die Anträge auf Förderung nach der Richtlinie sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA maßgeblich.

Investitionszuschuss bis 3500 Euro


Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW el in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Beispielsweise erhalten für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 1500 Euro. Bei größerer elektrischer Nennleistung wird der Leistungsanteil zwischen 1 und 4 kW mit 300 Euro/kW, von 4 bis 10 kW mit 100 Euro/kW und von 10 bis 20 kW mit 50 Euro/kW bezuschusst. Eine Anlage mit 20 kW erhält danach einen Investitionszuschuss von 3500 Euro. (Wird ein vorhandener Wärmespeicher genutzt, der älter als 5 Jahre ist, verringert sich die Fördersumme um 10 %.)

Anspruchsvolle Effizienzanforderungen


Voraussetzung für eine Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlagen: Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen ( Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 ) müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten. Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein
  • eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installiertem kWth (und mindestens 6,9 kWh),
  • einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kWel
  • einer definierten Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe für Anlagen ab 3 kWel
Zum Pflichtprogramm gehören zudem ein Hydraulischer Abgleich für das Heizungssystem und der Einsatz von Umwälzpumpen, die mindestens die Effizienzklasse A erfüllen.

Mini-KWK-Anlagen müssen gelistet sein


Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen in einer Liste enthalten sind, die auf der Homepage des BAFA veröffentlicht wurde. Dazu sollen in einer ersten Runde die entsprechenden Herstelleranmeldungen bis 15. Februar 2012 im BAFA vorliegen. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 veröffentlicht werden. Weiter Informationen werden ebenfalls auf der BAFA-Homepage veröffentlicht.

Ab 2014 sinken die Fördersätze um 5 % pro Jahr


Wie bei solchen Förderrichtlinien üblich, besteht kein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Zuwendungen. Das BAFA entscheidet als Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Das Bundesumweltministerium geht allerdings von einer längeren Laufzeit des Programms aus. In Abschnitt 6 heißt es: „Die Fördersätze sinken ab dem 01.01.2014 (Antragseingang) jährlich um 5 % und werden nach der Berechnung auf volle Werte ohne Nachkommastellen aufgerundet.“ Anmerkung der TGA-Redaktion: Die langfristige Planung sowie die Degression sind sehr positiv zu bewerten. Hoffentlich führt sie nicht dazu, dass kurz vor dem Degressionsdatum so viele Anträge gestellt werden, dass rund um das Programm Chaos ausbricht. Andererseits: Die Förderung hat ja das definierte Ziel, den Markt anzureizen. ■

Download: Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel