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REGELWERK

VDI-Richtlinie zur Holzpellet-Lagerung

Beim Heizen mit Holzpellets ist ein reibungsloser Betriebsablauf nicht nur von der Gerätetechnik, sondern auch von der Lagerraumgestaltung abhängig. Die neue VDI-Richtlinie 3464 „Emissionsminderung; Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher; Anforderungen an das Lager unter Sicherheitsaspekten“ gibt nun erstmals Planern und Betreibern von großen Pelletfeuerungen einen umfassenden und verlässlichen Überblick zum Thema Holzpellet-Lagerung.

Bündelung der Maßnahmen für sicheren Lagerbetrieb


Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) war bei dem Expertengremium zur Erarbeitung der neuen VDI-Richtlinie maßgeblich beteiligt. „Wir begrüßen es, dass durch jetzt im Gründruck erschienene VDI-Richtlinie 3464 die andauernden und intensiven Bemühungen des DEPV für einen professionellen Umgang mit Planung und Betrieb von Pelletlagern anerkannt und umgesetzt wurden“, so Martin Behr, stellvertretender Verbandsvorsitzender und Obmann bei der Erstellung der VDI-Richtlinie. „Die Sicherheitshinweise vom DEPV und dem TÜV Rheinland sind mittlerweile weit verbreitet, auch über belüftete Deckel für die Stutzen haben wir intensiv informiert. Die VDI-Richtlinie bietet nun eine umfassende Bündelung dieser Maßnahmen für einen sicheren Lagerbetrieb.“

Besonders wichtig: Lüftung der Lager


Die VDI-Richtlinie 3464 legt Anforderungen an Ausführung und Ausstattung von Pelletlagern bis zu einem Fassungsvermögen von ca. 100 t sowie an die Anlieferung der Pellets fest. Lagerräume für Holzpellets sind außer für zweckgebundene Tätigkeiten wie Reinigung oder bei Störungen nicht zum Betreten gedacht. Durch Fehlfunktionen von Heizungen, aber auch durch natürliche Emissionsvorgänge von Holzpellets kann es in Lagern zu unangenehmen Gerüchen oder sogar zu einer gesundheitsschädlichen Gasentwicklung kommen. Es hatte sogar bereits tödliche Unfälle gegeben (Bericht von TGA Fachplaner).

In Lagerräumen mit Pelletmengen bis zu 10 t ist das Risiko laut DEPV mit einfachen Maßnahmen zu entschärfen. Auf jeden Fall sollte vor dem Betreten der Lagerraum für 15 Minuten gelüftet werden. Als weitere Sicherheitsmaßnahme wird in der nun im Gründruck veröffentlichten VDI-Richtlinie zum Einsatz belüfteter Deckel auf den Füll- und Absaugstutzen im Außenbereich des Hauses geraten. Diese Deckel, die schon seit längerem von Heizungsherstellern, Pellethändlern und vom Deutschen Pelletinstitut vertrieben werden, ermöglichen einen natürlichen Luftaustausch, wodurch sowohl Geruchsbelästigung als auch Gaskonzentrationen unterbunden werden. Daher appelliert der DEPV an alle Pelletkunden, herkömmliche gegen belüftete Deckel auszutauschen. Für größere Pelletlager (>10 t bzw. >40 t) werden vom VDI weitergehende Maßnahmen empfohlen.

Einen Überblick über Planung, Anschaffung und Betrieb eines Pelletlagers gibt auch die Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“. Diese und das Informationsblatt „Belüftete Deckel für Brennstofflagerraum Holzpellets“ sowie der Infoflyer „Pellets sicher lagern“ inkl. Aufkleber mit Sicherheitshinweisen für den Pelletlagerraum kann unter www.depv.de heruntergeladen bzw. kostenlos bestellt werden.

Informationsplattform für große Pelletfeuerungen


Die zunehmende Nachfrage nach großen Pelletfeuerungen (>100 kW) bringt eine Fülle von Fragestellungen rund um Brennstoffversorgung, Lagersicherheit und Betrieb mit sich. Zur Verbesserung des Informationsstands bietet das DEPI ab Herbst 2012 für Betreiber und Planer eine Informationsplattform, die mit zwei Veranstaltungen am 23. und 24. Oktober in Würzburg und Bielefeld startet. Dort werden auch detaillierte Informationen zur VDI-Richtlinie 3464 gegeben. Anmeldungen und Informationen unter: www.depi.de

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