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FÖRDERUNG

KfW-Programm für Heizungserneuerung

Ab dem 1. März 2013 bietet die KfW das neue Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) an. Die zinsgünstigen Kredite können eigenständig und in Kombination mit Investitionszuschüssen des BAFA aus dem Marktanreizprogramm (MAP) in Anspruch genommen werden. Das MAP fördert beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseheizungsanlagen und Wärmepumpen bei der Heizungsmodernisierung. Das neue KfW-Förderprogramm für Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien ist wie folgt ausgestaltet:

  • Verwendungszweck: Energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Errichtung und Erweiterung von kleinen Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden (alte Heizungsanlage wurde vor dem 01.01.2009 installiert); dazu zählen solarthermische Anlagen (bis 40 m2 Bruttokollektorfläche), Biomasseheizungsanlagen (von 5 bis 100 kW Nennwärmeleistung) und Wärmepumpen (bis 100 kW Nennwärmeleistung). Hierbei sind die Anforderungen der oben genannten BAFA-Förderung einzuhalten.
  • Sofern das Gebäude überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt wird, ist eine zentrale Heizungsanlage und/oder eine zentrale Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude förderfähig.
  • Im Rahmen einer Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen (Umwidmung) sind Maßnahmen zur Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien förderfähig, wenn die Nutzungsänderung den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen (insbesondere den bauordnungsrechtlichen Vorschriften) entspricht. Es darf sich nicht um eine Neubaumaßnahme handeln.
  • Förderfähige Investitionskosten (brutto, inkl. MwSt.) sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieberater sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten (auch zur Heizungsoptimierung und dem Hydraulischen Abgleich), die zur ordnungsgemäßen Funktion der Heizungsanlage erforderlich sind.
  • Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.
  • Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro je Wohneinheit.
  • Bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz wird für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben
  • Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Programmzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW für den Antragsteller günstigere Programmzinssatz.

Förderprogramm Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)