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STUDIEN

Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen

In der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wurde auf Basis des Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung eine stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen vorgesehen. Sie betrifft elektrischen Speicherheizsysteme, die Anfang 2020 mehr als 30 Jahre in Betrieb und in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten eingebaut sind (EnEV § 10a).

Vor diesem Hintergrund wurden im Zeitraum November 2008 bis Ende 2011 Modellvorhaben zum Austausch von Nachtstromspeicherheizungen durch das Bundesbauministerium gefördert und durch das ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden wissenschaftlich begleitet. An den Modellvorhaben beteiligten sich deutschlandweit über 70 Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten. Dazu hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) jetzt die BMVBS-Online-Publikation Nr. 01/2013 „Begleitung von Modellvorhaben zum Austausch von Nachtstromspeicherheizungen“ veröffentlicht.

Die Publikation fasst die Ergebnisse aus den Modellvorhaben zusammen. Untersucht wurde die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher technischer Lösungen bei den jeweiligen Rahmenbedingungen des Marktes und unter Berücksichtigung von Fördermitteln. Dabei wurden sowohl die alleinige Heizungsumstellung wie auch die Kombination aus Modernisierung der Heizungsanlage und energetischer Sanierung der Gebäude betrachtet. ■

Zum Download der Studie auf www.bbsr.bund.de

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