Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
STUDIEN

Energieeinsparungen durch WRG

Der Einsatz der Wärmerückgewinnung trägt entscheidend zur Erhöhung der Gebäudeenergieeffizienz in Deutschland und Europa bei. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier im Auftrag des Fachverbands Gebäude-Klima ( FGK ). Die Forscher zeigen, dass in Nichtwohngebäuden, wie Hotels oder Bürokomplexen, nicht nur ein wesentlich größeres Energieeinsparpotenzial als in Wohngebäuden genutzt wird, sondern aufgrund der spezifischen Anlagengrößen auch besonders wirtschaftlich gehoben werden kann.

Nichtwohngebäude dominieren Wärmerückgewinnung


Obwohl in Deutschland die Anzahl der Wohngebäude (ca. 18,2 Mio.) die der Nichtwohngebäude (ca. 1,7 Mio.) um mehr als den Faktor 10 übertrifft, entfallen auf Nichtwohngebäude rund zwei Drittel des Energiebedarfs des gesamten Gebäudebestands. Grund ist das größere Raumvolumen. Da zentrale RLT-Anlagen immer häufiger mit Wärmerückgewinnung ausgestattet werden, zeigt sich die energetische Bedeutung der Wärmerückgewinnung besonders im Nichtwohnbereich. So beträgt der Anteil an der insgesamt zurückgewonnen Wärme in Deutschland hier rund 93,3 % (2,3 TWh/a), während es im Wohnbereich nur 6,7 % sind (0,17 TWh/a).

Auch die EU-Kommission hat die Potenziale erkannt


Die Befunde der Autoren Prof. Dr.-Ing. Percy Kampeis und Dr.-Ing. Christoph Kaup decken sich auffallend gut mit einem Arbeitspapier der EU-Kommission, wonach in der EU durch die Nutzung der Wärmerückgewinnung in Nichtwohngebäuden umgerechnet rund 100 Mio. t/a an CO 2 -Emissionen eingespart werden. Durch eine verstärkte Nutzung der Wärmerückgewinnung könnten bis 2025 weitere 50 Mio. t/a gegenüber 2010 eingespart werden, heißt es in dem Papier.

„Wärmerückgewinnung mit Erneuerbaren gleichstellen“


FGK-Geschäftsführer Günther Mertz: „Die aktuelle Studie des Umwelt-Campus Birkenfeld zeigt: ohne Wärmerückgewinnung kann die Energiewende im Gebäudebereich nicht funktionieren. Wir setzen uns weiter mit Nachdruck dafür ein, diese Technologie den regenerativen Energien gesetzlich gleichzustellen und als Primärmaßnahme im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu verankern.“ Laut FGK wird diese Forderung von mehreren Gutachten gestützt. ■

Download der Studie zum Beitrag und zum Anteil der Wärmerückgewinnung aus zentralen Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in Nicht-Wohngebäuden