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ZAHLEN

Privilegien: 1,35 Ct/kWh mehr EEG-Umlage

© Mehmet Can / iStock / Thinkstock
Im Jahr 2014 wird die Wirtschaft innerhalb des Erneuerbare-Energie-Gesetzes durch die Besondere Ausgleichsregelung und das Eigenstromprivileg voraussichtlich um 5,1 Mrd. Euro entlastet. Dadurch erhöht sich die EEG-Umlage für nicht privilegierte Endverbraucher um 1,35 Ct/kWh. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 18/1426 ) auf eine Kleine Anfrage „Industrieprivilegien“ Der Linken hervor.

Auf der Endverbraucher-Rechnung wird die EEG-Umlage zusätzlich mit 19 % Mehrwertsteuer belastet, dadurch zahlen sie knapp 1,49 Ct/kWh. Ein Durchschnittshaushalt mit einer Abnahme von 3500 kWh/a zahlt damit rund 52 Euro für die oben genannten Privilegien.

Insgesamt kommt die Wirtschaft in den Genuss weiterer Vergünstigungen: Energie- und Stromsteuerentlastung nach § 9b des Stromsteuergesetzes (StromStG) und § 54 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG), Steuervergünstigungen aus den §§ 9a, 10 StromStG und §§ 51, 55, 26, 37, 44 sowie 47 EnergieStG, § 19-StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage nach § 17f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), Ermäßigungen bei der KWKG-Umlage und Strompreiskompensationen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems. Teilweise gibt es gar keine Statistiken, die die Entlastungen ausweisen. ■

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